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20.07.2022

Grundsteuerreform: Zuständigkeit obliegt Finanzamt

Aktuell erreichen die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) zahlreiche Anfragen zur Grundsteuerreform und der in diesem Zusammenhang angekündigten Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ab Juli 2022.

Vor diesem Hintergrund ergeht folgender Hinweis: Auskünfte zur Grundsteuerreform können ausschließlich durch das zuständige Finanzamt erteilt werden. Eine Beratung in steuerlicher Hinsicht, insbesondere zu den erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung, kann durch die städtische Kämmerei, Sachgebiet Steuern und Abgaben nicht erfolgen.

Bei Fragen zur Grundsteuerreform für das Land Brandenburg bietet sowohl die Website www.grundsteuer.brandenburg.de als auch die Hotline des Finanzamtes unter 0331 200 600 20 Auskunft.