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23.09.2024

Hochwasserschutz: Allgemeinverfügung untersagt Hochwassertourismus

In den vergangenen Tagen war trotz eines Appells der Stadtverwaltung zu beobachten, dass sich Hunderte Schaulustige am Oderufer das „Naturschauspiel“ des langsam ansteigenden Wasserpegels nicht entgehen ließen. Häufig kam es dadurch zu Behinderungen von Einsatzkräften und damit einhergehenden Gefährdungen.

Die Lage an der Oder wird voraussichtlich im Laufe des Dienstags, 24. September 2024 das Niveau der Alarmstufe III erreichen, der zweithöchsten Hochwasseralarmstufe in Brandenburg. Vor diesem Hintergrund hat Oberbürgermeister René Wilke nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 24. September 2024 im gesamten Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt (Oder) jede Benutzung (insbesondere das Erklimmen, Betreten, Befahren) der Hochwasserschutzanlagen an der Oder einschließlich der Hochwasserschutzwände, Deiche, Deichschutzstreifen und Deichverteidigungswege außer zum Zwecke der Deichverteidigung und Hochwasserabwehrmaßnahmen durch das Landesamt für Umwelt, den Gewässerunterhaltungsverband, die Katastrophenschutzbehörde, die Bundeswehr, Deichläufer und sonstige Hilfsorganisationen (z. B. Technisches Hilfswerk) mit sofortiger Wirkung untersagt.

Zum Schutz vor dem Hochwasser sind Erlass sowie Einhaltung dieser Allgemeinverfügung erforderlich. Die Einhaltung wird polizeilich sowie durch den Außendienst des Amtes für Ordnung und Sicherheit kontrolliert. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert.