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10.10.2024

Information zur Sprachstandsfeststellung vor der Einschulung

Im Land Brandenburg wird bei den Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig ein sehr hoher Anteil von Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen festgestellt. In den vergangenen Jahren lag dieser zwischen 25 bis 32 Prozent. Gleichzeitig liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt landesweit bei über 90 Prozent. Kindertagesstätten bieten daher einen geeigneten Rahmen, um sprachauffällige Kinder zu identifizieren und ihnen eine gezielte Förderung zukommen zu lassen, um ihre Startchancen in der Schule zu verbessern und zu mehr Chancengleichheit beizutragen. 

Seit der Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie des Kita-Gesetzes im Jahr 2007 haben die Kindertagesstätten im Zusammenwirken mit den Grundschulen die Aufgabe der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung vor der Einschulung. Anknüpfend an die Schulpflicht ist die Teilnahmeverpflichtung aller Kinder an einer Sprachstandsfeststellung ein Jahr vor der Einschulung und bei Bedarf an einem Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte festgeschrieben.

In den 30 Frankfurter Kindertagesstätten mit Vorschulteil sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Sprachstandsfeststellung und -förderung gegeben.

Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten angemeldet sind, erhalten entsprechende Informationen über den konkreten Ablauf in der Elternversammlung.

Alle Eltern mit Kindern, die im Zeitraum 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind und nicht in einer Kita betreut werden, sondern zu Hause, werden gebeten, sich im Amt für Jugend und Soziales telefonisch oder persönlich für weitere Informationen zu melden. Hier steht Karola Schulz (T: 0335 552-5119, Oderturm, Logenstraße 8, Etage 8, Zimmer 8.12 – vorzugsweise mit Terminvergabe) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.