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12.01.2022

Informationen zum Angeln im ASP-Kerngebiet

In Frankfurt (Oder) liegen aktuell 588 durch das Friedrich Loeffler Institut (FLI) positiv bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinpest (ASP) vor.

Im Zusammenhang mit der im Dezember 2021 geänderten Tierseuchenallgemeinverfügung traten gehäuft Fragen zum Angeln an stehenden und fließenden Gewässern im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) auf. Hierzu informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, dass das Angeln ausschließlich für berechtigte Anglerinnen und Angler, nicht jedoch deren Begleitpersonen, unter Beachtung nachfolgender Punkte erlaubt ist:

  • Der Bereich des Kerngebietes darf mit Fahrzeugen nur über öffentliche Straßen und Wege gefahren werden. Das Befahren von Waldwegen ist nur mit einer Waldfahrgestattung erlaubt.
  • Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkplätzen oder auf den festgelegten Flächen abzustellen.
  • Zum Erreichen der Gewässer zu Fuß sind vorhandene Wege zu nutzen.
  • Zum Passieren von Schutzzäunen sind die vorhandenen Tore zu nutzen. Nach der Nutzung sind die Tore wieder zu verschließen.
  • Festgestellte bzw. verursachte Beschädigungen der Tore und des Schutzzaunes, verendet aufgefundene Wildschweine, der Verdacht auf Erkrankung an ASP oder sonstige Auffälligkeiten in Bezug auf Schwarzwild sind unverzüglich unter Angabe des Ortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt telefonisch (0335 552-3940) zu melden.
  • Mitgeführte Hunde dürfen nicht frei umherlaufen. Es gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
  • Es sind keine Lebensmittel wie belegte Brote bzw. deren Verpackungen zu hinterlassen. Hierdurch könnten Wildschweine angelockt werden. Möglicher Abfall ist unbedingt wieder mitzunehmen.