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30.10.2020

Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 COVID-19-Erkrankten ab 30.10.2020

Am heutigen Tag sind bis dato 15 Neuinfektionen in Frankfurt (Oder) hinzugekommen. Damit erreicht Frankfurt (Oder) laut MSGIV eine Inzidenz von 51,95 und ist ab sofort als Risikogebiet eingestuft.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung, also ab sofort bis mindestens 09.11.2020 gelten Regelungen gem. der SARS-CoV-2-UmgV des Landes Brandenburg vom 12. Juni 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 49]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 99]) aufgrund des Überschreitens des Auftretens von mehr als 50 Neuinfektionen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum
    Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Ausnahmen regelt § 1 a Abs. 2 SARS-CoV-2-UmgV
  • Veranstaltungen
    unter freiem Himmel mit mehr als 150 zeitgleich anwesenden Gästen und in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt.
  • Private Feierlichkeiten
    a. im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden aus mehr als zwei Haushalten und
    b. in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als zehn zeitgleich Anwesenden
    sind untersagt.

Diese Einschränkungen gelten zusätzlich zu den seit der öffentlichen Bekanntgabe (Medienmitteilung vom 16.10.2020 Nr. 298 „COVID-19 Warnstufe in Frankfurt (Oder) erreicht“) aufgrund des Überschreitens des Auftretens von mehr als 35 Neuinfektionen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ am 16.10.2020 einzuhaltenden Schutzmaßnahmen.

Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich gem. § 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-UmgV vor, weitere gezielte Schutzmaßnahmen zu treffen.

Aufgrund des für heute zu erwartenden Inkrafttretens der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV des Landes Brandenburg ist mit weiteren Regelungen und Einschränkungen ab Montag, 02.11.2020 zu rechnen. Diese werden gegebenenfalls Teile der aktuellen Regelung fortschreiben bzw. ablösen.