Hilfsnavigation
Coronavirus.1jpg Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
12.02.2021

Corona-Unterstützungsprogramm Überbrückungshilfe III ist gestartet

Anträge können gestellt werden

Durch die Überbrückungshilfe III sollen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit finanziellen Zuschüssen unterstützt werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge des Lockdowns einstellen mussten bzw. nur eingeschränkt tätig sein können.

Auf dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort Betriebe mit mindestens einer/einem Mitarbeitenden die Mittel über Steuerberatende, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt (RA), Buch- oder Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer beantragen. Für Soloselbständige ist das direkt (ohne Einbeziehung einer/eines prüfenden Dritten) möglich, voraussichtlich ab Kalenderwoche 7. Abschlagszahlungen sollen innerhalb von drei Tagen nach vollständigem Antragseingang überwiesen werden.

Bürgermeister Claus Junghanns begrüßt die neuen und verbesserten Unterstützungsmöglichkeiten: „Mit der Überbrückungshilfe III können auch Frankfurter Unternehmen, die bislang weder November- oder Dezemberhilfe beantragen konnten, finanzielle Zuschüsse erhalten. Das ist eine wichtige Nachricht für unsere lokale Wirtschaft und ich rufe die von den aktuellen Einschränkungen betroffenen Unternehmen auf, diese Unterstützung zu nutzen.“

Überbrückungshilfe III im Überblick

  • Der Förderzeitraum umfasst die Zeit von November 2020 bis Juni 2021. Somit sind auch jene Unternehmen antragsberechtigt, die bei der Novemberhilfe und Dezemberhilfe nicht berücksichtigt wurden.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aus allen Branchen und – neu – auch größere Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro jährlichem Umsatz.
  • Die finanzielle Hilfe fällt deutlich höher aus als bisher: Neu ist eine Zuschusshöhe bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat. Für verbundene Unternehmen können das bis zu maximal drei Millionen Euro pro Monat sein. Auch die Abschlagszahlung wurde erhöht und kann bis zu 100.000 Euro pro Monat betragen.
  • Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum und staffelt sich dementsprechend. Da zwischenzeitlich die Obergrenzen des europäischen Beihilferechts angepasst wurden, hat sich der Beihilferahmen für die Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro erhöht, was die Berechnung des Zuschusses vereinfacht.

Für Soloselbständige gibt es die „Neustarthilfe“ als gesonderte Unterstützung. Diese umfasst eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 7.500 Euro. Soziale Leistungen werden nicht angerechnet. In der Pauschale ist ein fiktiver Unternehmerlohn berücksichtigt, da häufig fixe Betriebskosten nicht angerechnet werden können. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte der Darstellenden Künste sowie Maskenbildner, welche überwiegend (berufstypisch) nur befristet beschäftigt werden.

Des Weiteren wurden für folgende Branchen spezielle Regelungen getroffen:

  • Reisebranche: Fortsetzung der besonderen Fixkostenregelung (Erstattung von Provisionen, Ausfallkosten).
  • Veranstaltungs- und Kulturbranche: Zusätzlich werden die Ausfall- und Vorbereitungskosten für März bis Dezember 2020 erstattet.
  • Einzelhandel: Die Abschreibungsmöglichkeiten werden auf das Umlaufvermögen erweitert, Wertverluste (verderbliche Ware) oder dauerhafte Wertminderung (Saisonware) werden berücksichtigt.
  • Pyrotechnische Industrie: Lager- und Transportkosten werden angerechnet.

Kosten, die für die notwendige Inanspruchnahme von Steuerberatenden, RA, Buch- oder Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern bei der Beantragung der Finanzhilfen entstehen, werden erstattet.

Folgende Beratungshotlines sind geschaltet:

  • für Steuerberatende/RA/Buch- und Wirtschaftsprüferinnen/er:  030-5301 993 22,
  • für Soloselbständige (Direktantrag):                                       030-1200 21 034,
  • für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:                            030-12002 1031/1032.

Bei der Suche nach Steuerberatenden unterstützt die Steuerberaterkammer Brandenburg, E: info@stbk-brandenburg.de.