Anträge können gestellt werden
Durch die Überbrückungshilfe III sollen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler mit finanziellen Zuschüssen unterstützt werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge des Lockdowns einstellen mussten bzw. nur eingeschränkt tätig sein können.
Auf dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort Betriebe mit mindestens einer/einem Mitarbeitenden die Mittel über Steuerberatende, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt (RA), Buch- oder Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer beantragen. Für Soloselbständige ist das direkt (ohne Einbeziehung einer/eines prüfenden Dritten) möglich, voraussichtlich ab Kalenderwoche 7. Abschlagszahlungen sollen innerhalb von drei Tagen nach vollständigem Antragseingang überwiesen werden.
Bürgermeister Claus Junghanns begrüßt die neuen und verbesserten Unterstützungsmöglichkeiten: „Mit der Überbrückungshilfe III können auch Frankfurter Unternehmen, die bislang weder November- oder Dezemberhilfe beantragen konnten, finanzielle Zuschüsse erhalten. Das ist eine wichtige Nachricht für unsere lokale Wirtschaft und ich rufe die von den aktuellen Einschränkungen betroffenen Unternehmen auf, diese Unterstützung zu nutzen.“
Überbrückungshilfe III im Überblick
Für Soloselbständige gibt es die „Neustarthilfe“ als gesonderte Unterstützung. Diese umfasst eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 7.500 Euro. Soziale Leistungen werden nicht angerechnet. In der Pauschale ist ein fiktiver Unternehmerlohn berücksichtigt, da häufig fixe Betriebskosten nicht angerechnet werden können. Diese Regelung gilt auch für Beschäftigte der Darstellenden Künste sowie Maskenbildner, welche überwiegend (berufstypisch) nur befristet beschäftigt werden.
Des Weiteren wurden für folgende Branchen spezielle Regelungen getroffen:
Kosten, die für die notwendige Inanspruchnahme von Steuerberatenden, RA, Buch- oder Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern bei der Beantragung der Finanzhilfen entstehen, werden erstattet.
Folgende Beratungshotlines sind geschaltet:
Bei der Suche nach Steuerberatenden unterstützt die Steuerberaterkammer Brandenburg, E: info@stbk-brandenburg.de.