Schwimmbäder und alle Badebecken gewerblicher Nutzung, unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Badewasserqualität, insbesondere die Einhaltung der mikrobiologischen Parameter sind durch den Betreiber regelmäßig nachzuweisen. Zusätzlich werden die Einrichtungen nach hygienischen Gesichtspunkten geprüft.
Badeseen unterliegen während der Saison von Mai bis September alle 4 Wochen einer Prüfung und Beprobung.
weststrand Helene
Strand am See
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Am Helenesee Frankfurt (Oder) werden Beprobungen an 3 Strandabschnitten durchgeführt:
Die Ausweisung von Badegewässern (Info zur Bürgerbeteiligung!) erfolgt jedes Jahr aktuell entsprechend §11 der Brandenburgischen Badegewässerverordnung.