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21.12.2021

Reaktion auf Spaziergänge gegen Corona-Schutzmaßnahmen

Keine Ansammlungsverbote zu Silvester / Kontrollen an den Feiertagen

Zu dem am 20. Dezember 2021 durchgeführten unangemeldeten Aufzug gegen die Corona-Schutzmaßnahmen erklärt Claus Junghanns: „Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung garantiert jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, die eigene Meinung frei zu äußern. Dazu gehört auch das Recht, sich zu versammeln und Demonstrationen durchzuführen. Diese sind aber entsprechend dem Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden zuvor bei der Polizei anzumelden. Die sogenannten „Spaziergänge“ sind eindeutig Protestversammlungen gegen Corona-Schutzmaßnahmen und als solche im Sinne des Versammlungsgesetzes anmeldepflichtig. Wer also eine solche öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, macht sich strafbar.

Wir müssen feststellen, dass die Verantwortlichen bewusst auf die Anmeldung dieser Versammlungen bei den zuständigen Behörden verzichten und sich stattdessen anonym in Chat-Gruppen organisieren, um sich den Auflagen der Behörden zu entziehen. Für die Ordnungskräfte wird es dadurch unmöglich, den Schutz solcher Versammlungen zu planen und gegebenenfalls notwendige Auflagen zu prüfen. Ich begrüße daher die Ankündigung der Polizei, rechtlich gegen die Verantwortlichen und Teilnehmenden dieser Aktionen vorzugehen und rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, sich nicht an solchen illegalen Aufzügen zu beteiligen. Denn leider müssen wir feststellen, dass unter den Demonstrierenden auch Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung befinden, die diesen Protest für ihre Zwecke instrumentalisieren.“

Keine Ansammlungsverbote zu Silvester

Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt zum Jahreswechsel keine gesonderten Regelungen für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und für die Ansammlung von Personen am Silvester- bzw. Neujahrstag zu treffen. Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes würde weitere Einschränkungen in diesem Zusammenhang zulassen. Da es jedoch in Frankfurt (Oder) keine öffentlichen Wege, Straßen und Plätze gibt, die eine Ansammlung von Personen in einer Größenordnung erwarten lassen, die den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung erfordert, wird hierauf verzichtet. Auch wenn die Nähe zu Polen erwarten lässt, dass die Frankfurterinnen und Frankfurter dort Pyrotechnik erwerben und es somit ggf. häufiger zu deren Anwendung im Stadtgebiet kommt, wird das nicht als gravierend genug eingestuft, um es durch eine Allgemeinverfügung zu untersagen. Vielmehr wird an die Frankfurterinnen und Frankfurter und deren Gäste appelliert, sich an die bestehenden Regeln zu halten und die Ansammlung von Personen am Silvesterabend und an Neujahr auf das Maß zu beschränken, das die aktuelle Eindämmungsverordnung zulässt. Gleiches gilt für die Verwendung von Pyrotechnik, da jeder unsachgemäße Gebrauch zu Unfällen und zu einer weiteren unnötigen Belastung von Krankenhauskapazitäten führen kann.

Kontrollen an Feiertagen

Es werden an den bevorstehenden Feiertagen Stichprobenkontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei zur Einhaltung der geltenden Regelungen erfolgen. Auch im Bereich der Gastronomie werden die 2G-Regelung für Gäste sowie die 3G-Regelung für das Personal kontrolliert.