Hilfsnavigation
Coronavirus.1jpg Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
19.02.2021

Stadt verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen

Um die für viele Unternehmen finanziell belastenden Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung abzuschwächen und unbillige Härten für Geschädigte zu vermeiden, verlängert die Stadt Frankfurt (Oder) die Regelungen zur Zahlungserleichterung in Form von Steuerstundungen über den 31. Dezember 2020 hinaus.

Demnach können zahlungspflichtige Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, bis zum 30. Juni 2021 die Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen und fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stadt Frankfurt (Oder) beantragen.

Als unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene gelten insbesondere Steuerpflichtige, bei denen aufgrund behördlicher Anordnung die Betriebsstätten geschlossen sind.

Die Steuerstundung kann formlos mit der Glaubhaftmachung der Betroffenheit bei der Kämmerei per E-Mail an steuern@frankfurt-oder.de beantragt werden.

Bis zum 30. Juni 2021 verzichtet die Stadt zudem auf die Erhebung von Stundungszinsen.