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14.12.2021

Terminbuchungen für Kinder im Impfzentrum Frankfurt (Oder) möglich

Im städtischen Impfzentrum auf dem Messegelände wurde jetzt eine vierte Impfstraße eingerichtet. Dies erhöht die maximale Tageskapazität von 300 auf 400 Impfungen, sodass aktuell auch für den Dezember wieder Buchungen auf der städtischen Website möglich sind.

Auch für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ist nun Impfstoff vorrätig. Die Zahl der hier angebotenen Termine ist zu Beginn überschaubar, wird bei abgesicherter Lieferung weiteren Impfstoffes erhöht.

Der Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer unterscheidet sich in der Dosierung und Handhabung von dem Impfstoff, der ab 12 Jahren eingesetzt wird. So hat er eine niedrigere Konzentration, ein anderes Injektionsvolumen und kann mit zehn Wochen auch länger im Kühlschrank bei 2°C bis 8°C gelagert werden. Die Zweitimpfung erfolgt nach 21 Tagen, ebenfalls im Impfzentrum Frankfurt (Oder).

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hatte am 25. November 2021 die Zulassung des Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder ab 5 Jahren empfohlen. Wenig Tag später genehmigte die EU-Kommission die Zulassung. Es ist der erste Corona-Impfstoff, der in der EU für Kinder ab einem Alter von fünf bis 11 Jahren eingesetzt werden kann. Allein in den USA haben bereits mehr als fünf Millionen Kinder mindestens eine Dosis von diesem Vakzin bekommen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) gab am 9. Dezember 2021 bekannt, dass sie diese COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen empfiehlt. Zusätzlich empfiehlt die STIKO die Impfung Kindern, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können. Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.

Fragen und Antworten zur Kinderimpfung

Was spricht für eine Kinderimpfung gegen COVID-19?

Ziel der Empfehlung ist es unter anderem schwere Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren zu verhindern. Zwar ist die 7-Tage-Inzidenz in dieser Altersgruppe sehr hoch, sodass ohne Impfung ein Großteil der 5- bis 11-Jährigen mittelfristig infiziert werden wird, allerdings verlaufen die meisten Infektionen asymptomatisch.

Derzeit besteht für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Hinzu kommt, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Daher spricht die STIKO für 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese umgehend prüfen und die Empfehlung ggf. anpassen.

Welche möglichen Nebenwirkungen gibt es bei der Kinder-Impfung?

Bisher sind beim Corona-Impfstoff von Biontech für Kinder zwischen fünf und elf Jahren keine schweren Nebenwirkungen bekannt. In der Zulassungsstudie hatten viele Kinder ein bis zwei Tage lang vorübergehende Impfreaktionen, besonders nach der zweiten Spritze.

Häufig waren das Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Müdigkeit. Einige hatten rund um die Einstichstelle auch eine Rötung oder Schwellung. Außerdem bekamen einige Kinder Fieber, Durchfall, Schüttelfrost sowie Muskel- und Gelenkschmerzen.

Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Kinder-Impfung gegen COVID-19 kommt?

Die Haftungsregelung gilt auch für die Kinder-Impfung. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden oder der STIKO.

Der Anspruch auf die Impfung nach der Coronavirus-Impfverordnung besteht damit auch für Kinder ab fünf Jahren. Ärztinnen und Ärzte tragen kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn sie die Impfung ordnungsgemäß durchführen. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Impfverordnung mit einem für sie zugelassenen Impfstoff geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen einer STIKO-Empfehlung.

Was ist mit genesenen Kindern?

Die STIKO empfiehlt eine Impfung genesener Kinder bisher nicht ausdrücklich. Die STIKO wird auch das zu gegebener Zeit bewerten.

Wo finde ich die Empfehlung der STIKO?

Informationen zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren der STIKO sind auf der Internetseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.