Die COVID-19 Testpflicht für Personen, die über die EU-Innengrenzen nach Polen einreisen, wurde bis zum 31. August 2021 verlängert.
Neu ist, dass vollständig geimpfte Personen erst dann von der Testpflicht befreit sind, wenn seit der Impfung 14 Tage vergangen sind.
Andere Personen (nachweislich Genesene sowie Personen, die die Grenze aus beruflichen oder dienstlichen Gründen überschreiten) sind nach wie vor von der Testpflicht ausgenommen.
Rechtsgrundlage: Verordnung vom 11. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung über die Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit der Epidemie (GBl. 2021, Pos. 1054)