Hilfsnavigation
Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
13.01.2021

Informationen zur Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen

Die aktuelle COVID-19 Pandemie-Situation wirkt sich auch auf den Betrieb der Kindertagesstätten aus. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz haben sich am 13. Dezember 2020 sowie am 5. Januar 2021 für eine bundesweite Schließung der Kindertageseinrichtungen ausgesprochen, um das Infektionsgeschehen weiter zu verringern. Das Landesregierung Brandenburg hat allerdings beschlossen, die Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zur Einschulung zunächst geöffnet zu halten. Es wird allen Eltern allerdings dringend nahegelegt, soweit möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Derzeit werden in den Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen in Frankfurt (Oder) etwa 2.300 Kinder betreut.

Um eine Schließung der Angebote durch weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, werden alle Eltern dringend gebeten, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen, soweit sie nicht aus beruflichen oder anderen wichtigen Gründen häuslich abwesend sein müssen und eine Betreuung gewährleisten können. Für die Zeit der Nichtinanspruchnahme der Betreuung über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus wird derzeit der Erlass der Elternbeiträge insbesondere durch das Land Brandenburg geprüft.

Gemäß § 25 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Januar 2021 sind die Landkreise und kreisfreien Städte gehalten, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen, sobald mehr als 300 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen. Eine Maßnahme soll dabei die Untersagung des Betriebes von Kindertageseinrichtungen sowie die Überführung in eine Notbetreuung sein.

Vorbereitung der Notbetreuung im Schließungsfall

Da es für die Familien und Einrichtungen wichtig ist, Planungssicherheit zu haben, soll in Absprache mit den Trägern der Kindertagesstätten die nicht unwahrscheinliche Überführung in die Notbetreuung für den Schließungsfall vorbereitet werden. Eltern erhalten dazu in den nächsten Tagen in ihren Kindertagesstätten bzw. Kindertagespflegestellen entsprechende Informationen zur Antragstellung auf Notbetreuung.

Es ist eine Antragstellung inklusive Arbeitgeberbescheinigungen möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis Freitag, 22. Januar 2021 erforderlich. Anträge sind ausschließlich in der jeweiligen Kita abzugeben. Direkt an die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) gesandte Anträge werden, können erst ab Samstag, 23. Januar 2021 bearbeitet werden. 

Notbetreuung in der Kindertagespflege

Für Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, gilt ein anderes Verfahren.

Für einen Anspruch auf Notbetreuung gelten die Regularien für die Hortnotbetreuung gemäß § 18 der Eindämmungsverordnung. Eine Notbetreuung kann nur genutzt werden, wenn keine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung organisiert werden kann und

  • wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist,
  • wenn ein/e Personensorgeberechtigte/r im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist,
  • wenn Eltern alleinerziehend und häuslich abwesend sind und das andere Elternteil die Betreuung nicht übernehmen kann,
  • wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind.

Rückfragen sind an die Kindertagesstätte/Kindertagespflegestelle oder an das städtische Amt für Jugend und Soziales telefonisch unter 0335 552-5045 / -5119 / -5148 zu richten.

Information zu zusätzlichen Kinderkrankentagen gesetzlich krankenversicherter Eltern

Bund und Länder haben am 5. Januar 2021 entschieden, das Kinderkrankengeld auszuweiten. Die gesetzliche Neuregelung muss formal noch im Bundesrat beschlossen werden.

Das Kinderkrankengeld soll im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden. Damit werden die Tage verdoppelt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil bspw. die Schule oder die Kindertagesstätte geschlossen ist, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde oder sich das Kind aufgrund von COVID-19 Infektionsgeschehen in Quarantäne befindet.

Eltern müssen dafür einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen und eine Bestätigung vorlegen, dass eine Betreuung nicht zur Verfügung steht. Informationen/Formulare werden voraussichtlich in Kalenderwoche 3 nach Beschlussfassung auf den Internetseiten der Krankenkassen veröffentlicht. Eltern, die eine Ablehnung der Notbetreuung durch das Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) erhalten, können dieses Schreiben als Nachweis nutzen. Für die Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, kann im Falle einer Schließung auch die jeweilige Einrichtung eine Bestätigung ausstellen.