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Land stellt Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts in Aussicht

Stadt muss weitere Auflagen erfüllen

Das Brandenburgische Innenministerium als Kommunalaufsicht des Landes hat der Stadt Frankfurt (Oder) die Genehmigung ihres Haushaltssicherungskonzepts für die Jahre 2014-2018 in Aussicht gestellt. Voraussetzung sei, dass die Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung weiter konsequent umgesetzt würden.

In einem Anhörungsschreiben vom 19.12.2014 attestiert die Kommunalaufsicht der Stadt Fortschritte bei der Konsolidierung des Kommunalhaushaltes, fordert zugleich aber weitere Schritte. So sollen in den kommenden Jahren alle möglichen Erträge ausgeschöpft und neue Einnahmequellen erschlossen werden. Des Weiteren wird die Stadt angehalten, dem Innenministerum halbjährlich Bericht über den Haushaltsvollzug zu erstatten. Ferner soll der Umfang der freiwilligen Leistungen der Stadt weiter reduziert und die interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Landkreisen weiter ausgebaut werden. Abschließend sollen die sich aus der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergebenden Einspareffekte der Aufsichtsbehörde zeitnah zugeleitet werden.

Corinna Schubert, kommissarische Kämmerin der Stadt, begrüßt das positive Signal aus Potsdam: „Wir werden nun bis Ende Januar auf die Kommunalaufsicht zugehen und Stellung zu den Anforderungen nehmen.“

Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke ergänzt: „Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung unseres Haushalts. Wir möchten diese Chance nutzen, um im Jahr 2018 ohne neue Schulden auszukommen.“

 

Foto: Thorben Wengert/pixelio.de