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13.06.2017

Landesregierung verpasst Chance für moderne Verwaltungsreform

Dr. Martin Wilke: Frische Ideen für das Land statt Schwächung der Städte nötig

Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg haben die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel und Cottbus, Dr. Martin Wilke, Dr. Dietlind Tiemann und Holger Kelch am Dienstag den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Kreisneugliederungsgesetzes bewertet. Das Echo fällt sowohl auf Verbandsseite als auch bei den Stadtoberhäuptern negativ aus: „Was ursprünglich als Verwaltungsstrukturreform gedacht war, ist als Gesetz zur Abschaffung der kreisfreien Städte geendet.“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes und Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, Jann Jacobs. Insgesamt würde mehr als dreimal so viel Personal von den kreisfreien Städten auf die Landkreise übergehen (ca. 1.500) wie vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte (ca. 400 Mitarbeiter). Eine zweite Funktionalreform, in deren Rahmen Aufgaben von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übergehen, fehlt gar völlig: „Das ist das glatte Gegenteil der Stärkung der kommunalen Ebene. Der Reform fehlen das Herzstück und damit auch die Grundlage“, so Jacobs weiter.

Frankfurts Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke betont die Chancen einer gut gemachten Verwaltungsreform: „Was unser Land braucht, sind frische Ideen und praktikable Konzepte, um Brandenburg zukunftsfähig zu gestalten. Die Errichtung des Landesmuseums für Moderne Kunst ist ein gutes Beispiel, wie durch Zusammenarbeit Potenziale gehoben und Synergien erzielt werden können. Das gilt auch für die Kooperation auf kommunaler Ebene, wo wir mit den Landkreisen im Bereich der Agrarverwaltung oder der Adoptionsvermittlung bereits zusammenarbeiten.“, so Wilke.

Der aktuelle Reformentwurf benachteilige hingegen die Bürgerinnen und Bürger in den kreisfreien Städten: „Die Reform trifft nicht unsere Verwaltungen, sondern in erster Linie unsere Einwohner, auf die nun längere Wege, etwa zur Sozialverwaltung oder zum Bauamt zukommen. Die gute Idee einer Verwaltungsreform wird so ins Gegenteil verkehrt. Noch ist Zeit, umzukehren und durch stärkere Kooperation und Nutzung der Chancen der Digitalisierung doch noch etwas Vorzeigbares aus den Plänen des Landes zu machen“, so der Oberbürgermeister weiter.

Um die Reform zu verhindern, werden Städte- und Gemeindebund sowie die kreisfreien Städte sich mit den offenen Fragen und einer Liste der nicht berücksichtigten Forderungen des durch den Landtag beschlossenen Leitbildes an den Landtag wenden. Zudem wurde die Bereitschaft unterstrichen, die Reform per Verfassungsklage dem obersten Landesgericht zur Prüfung vorzulegen. Zudem sollen ein Volksbegehren und als dritte Stufe ein Volksentscheid die Ablehnung der Bevölkerung deutlich machen.