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15.02.2013

Mit neuem Landesgesetz erhöhen sich Vollstreckungsgebühren

Sofortzahler sind im Vorteil

Wer ab dem 1. September Steuern, Gebühren und Bußgelder trotz Bescheid und Mahnung nicht bezahlt und auf die Vollstreckung wartet, muss zukünftig tief in die Tasche greifen. Ab dem 1. September gilt in Brandenburg ein neues Vollstreckungsgesetz nebst neuer Kostenordnung mit einigen Neuerungen. „Die neuen Regelungen sehen eine Grundgebühr zwischen 31 Euro und 100 Euro vor", sagt Steffen Wenzek, Leiter der Stadtkasse. „Alleine durch die Beauftragung der Vollstreckungsbehörde, eine nicht bezahlte Forderung beizutreiben, wird eine Grundgebühr zusätzlich zur ursprünglichen Hauptforderung fällig. Das gab es vorher nicht."

Außerdem erhöhen sich auch die Mahngebühren. Mussten vorher bei einer Summe von bis zu 100 Euro rund 1,50 Euro bezahlt werden, so sind es nach den neuen Regelungen gleich fünf Euro. Auch die Pfändungsgebühren haben sich erhöht. Bei einer Summe von bis zu 100 Euro waren es vor dem neuen Gesetz sechs Euro, die man zahlen musste, so sind es ab September 10,50 Euro. „In Zukunft wird es also erheblich teurer, Forderungen der Behörden im Land Brandenburg nicht pünktlich zu bezahlen", so Wenzek. „Um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden sollten die Zahlungspflichtigen mehr denn je über die Erteilung von Lastschrifteinzugsermächtigungen oder die Einrichtung von Daueraufträgen nachdenken, um so eine pünktliche Begleichung ausstehender Forderungen sicherzustellen." Mit dem neuen Verwaltungsvollstreckungsgesetz hat das Land nach 22 Jahren die Grundlagen neu geregelt. Ziel dabei war es auch, die Gegebenheiten an die inzwischen angestiegenen Kosten der Vollstreckungsbehörden anzupassen.

Foto: Uwe Schlick / pixelio.de