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15.03.2016

Modern und leistungsstark: Frankfurt (Oder) setzt auch künftig auf Straßenbahnen

Verwaltungsspitze und Stadtverordnete streben Erneuerung der Fahrzeugflotte an

Sie sind in die Jahre gekommen, die Tatra-Straßenbahnen der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (SVF). 18 der insgesamt 26 Fahrzeuge sind mittlerweile 29 Jahre alt und bedürfen einer Generalüberholung oder müssen durch neue Bahnen ersetzt werden, wenn die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, gesetzlich geregelt im Personen-beförderungsgesetz, den ÖPNV ab dem 01.01.2022 komplett barrierefrei zu gestalten, eingehalten werden sollen. Angeschafft werden müssen 13 neue Straßenbahnen. Alternativ wäre die temporäre Ertüchtigung der im Betrieb befindlichen Flotte denkbar, verbunden allerdings mit entsprechenden Mehrkosten.

 

Am gestrigen Montag haben der Finanz- und der Verkehrsausschuss der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke damit beauftragt, folgende vier Varianten für die Fahrzeugbeschaffung und -erneuerung und deren Auswirkungen auf den städtischen Zuschuss für den ÖPNV an die Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH (FDH) untersuchen zu lassen.

 

Variante 1

Die Beschaffung von 13 Straßenbahnen in den Jahren 2017 – 2021.

 

Variante 2

Die Beschaffung von 6 Straßenbahnen im Jahr 2021 und Beschaffung von 7 weiteren Straßenbahnen in den Jahren 2027-2029. Bis zur Neubeschaffung würden

Instandhaltungen für eine Lebensdauerverlängerung der erforderlichen vorhandenen

Straßenbahnen durchgeführt werden.

 

Variante 3

Die Beschaffung von 6 Straßenbahnen in den Jahren 2022 und 2024 und die Beschaffung von 7 weiteren Straßenbahnen im Zeitraum 2027-2029. Auch hier würde die Lebensdauer der vorhandenen Straßenbahnen durch Instandhaltungen bis zur Neubeschaffung verlängert werden.

 

Für alle drei Varianten wäre der aufzunehmende Kredit gemäß ÖDLA-Laufzeit bis zum Jahr 2038 zurückzuzahlen.

 

Variante 4

Die Grundinstandsetzung für eine Lebensdauerverlängerung von weiteren 16 bis 19

Jahren von vorhandenen Straßenbahnen KT4D und die Beschaffung von 13 neuen

Straßenbahnen in den Jahren 2034 – 2037. Eine Kredittilgung innerhalb ÖDLA-Laufzeit wäre mit dieser Variante nicht möglich

 

Alle Varianten werden nun durch die Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) und die FDH geprüft und entsprechende Gutachten erstellt. Die Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und in deren Sitzung am 23.06.2016 besprochen und entschieden.

 

Die im Jahr 2015 beschlossene Wirtschaftsplanung der Stadtverkehrsgesellschaft sah die Neubeschaffung von 15 Straßenbahnen vor, um die sich aus dem „Öffentlichen Dienstleistungsauftrag“ (ÖDLA) zur Erbringung eines

leistungsfähigen und bedarfsgerechten ÖPNV in Frankfurt (Oder) ergebenden Ziele auch zukünftig zu erreichen. Auf dieser Grundlage wurde durch die SVF 2015 ein Ausschreibungsverfahren für 13+ optional 2 Straßenbahnen durchgeführt.

 

Auf Grundlage mehrerer, aktueller Aussagen der Brandenburger Landesregierung ist nicht davon auszugehen, dass die Beschaffung neuer Straßenbahnen landesseitig gefördert wird. Damit gehört Brandenburg zu einer Minderheit von Bundesländern, die sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich entzieht. In der Folge entsteht die Notwendigkeit, die Beschaffung neuer Straßenbahnen ausschließlich über Kredite zu realisieren. Der städtische Zuschuss für den ÖPNV an die FDH würde mit Beginn der Kredittilgung signifikant ansteigen

 

Das Stadtoberhaupt und der Geschäftsführer der SVF, Wolfgang Worf, werten den SVV-Beschluss als wichtiges Signal, dass die Straßenbahn auch künftig weiterhin das wichtigste Standbein im städtischen Nahverkehr bleibt: „Stadt, Stadtverkehrsgesellschaft und Stadtverordnetenversammlung sind sich einig, dass die Straßenbahn kein Auslaufmodell, sondern auch in den nächsten Jahrzehnten das Rückgrat des städtischen Verkehrs bleiben soll.“, so Dr. Martin Wilke. Dass sich das Land aus der Förderung der Flottenerneuerung herausnehme, stehe im Widerspruch zu dessen Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Brandenburg aktiv zu unterstützen. „Es hält uns aber nicht davon ab, unserer Verantwortung gerecht zu werden und einen ÖPNV für alle Bürger anzubieten.“

 

Wolfgang Worf ergänzt: „Frankfurt (Oder) hat einen leistungsstarken Nahverkehr, den es schrittweise zu modernisieren und auszubauen gilt. Wer heute in Straßenbahnen investiert, investiert in die Zukunft und vermindert Umweltprobleme von morgen. Elektromobilität gibt es dank Straßenbahn in Frankfurt(Oder) bereits seit 118 Jahren. Die Fahrt mit Straßenbahn und Bus ist in vielen Fällen auch stressfreier als im eigenen Auto und bietet allen Menschen die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebiets mobil zu sein.“