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22.12.2020

Neue Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters

Am 9. Dezember 2020 erließ Oberbürgermeister René Wilke eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 mit Wirkung bis zum 21. Dezember 2020. In Anbetracht der weiter gewachsenen Bedrohungslage werden diese Regelungen nun durch eine neue Allgemeinverfügung verlängert und an die aktuelle Lage angepasst.

Weiterhin untersagt ist die Durchführung von Märkten in Frankfurt (Oder).

Auch das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit bleibt in Einklang mit der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg bestehen.

Die Besuchsregelung für Einrichtungen der Seniorenpflege und vergleichbare Institutionen bleibt auf eine Person am Tag für die Dauer einer Stunde beschränkt.

Bestehen bleibt zudem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bereich der Karl-Marx-Straße (von Heilbronner Straße bis Slubicer Straße) einschließlich des Oberen Brunnenplatzes sowie im Bereich der Verbindung zwischen Heilbronner Straße und der Straße Halbe Stadt, der Marienstraße, der Franz-Mehring-Straße (von Marienstraße bis Heilbronner Straße) und der Heilbronner Straße (von Franz-Mehring-Straße bis Karl-Marx-Straße) einschließlich Platz der Republik.

Weiterhin auf maximal fünf Teilnehmende beschränkt sind beruflich bedingte Schulungs- und Informationsveranstaltungen.

In Kraft bleiben auch die zusätzlichen Regelungen für den Schul- und Hortbetrieb wie bspw. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in schulischen Innenbereichen ab der ersten Jahrgangsstufe, die nunmehr auch auf die Außenbereiche zutrifft.

Oberbürgermeister René Wilke: „Bei weiter steigender 7 Tage-Inzidenz sind zusätzliche Regelungen unabwendbar. Dann steht zum Beispiel zu erwarten, dass die Betreuung von Kindern in Kindertagesstäten nur noch im Rahmen einer Notbetreuung gewährleistet werden kann.“