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09.02.2017

Neue Erkenntnisse zum Haushalt 2017 erfordern eine Überarbeitung des Haushaltsentwurfes

Geplante Klausurtagung des HFO wird verschoben

Der Haushaltsplanentwurf 2017 ist unter den Prämissen des Entwurfs des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg und den dazu gehörigen Orientierungsdaten des Landes vom Herbst 2016 sowie den Steuerschätzungen vom Mai 2016 aufgestellt worden.

Der Haushalt des Landes wurde unter Berücksichtigung der Steuerschätzungen vom November 2016 am 16. Dezember 2016 beschlossen. Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2016.

Am 23. Januar 2017 wurden die aktualisierten Orientierungsdaten mit den Festsetzungen der Schlüsselzuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz veröffentlicht.

„Diese erheblichen Abweichungen müssen im städtischen Haushaltsentwurf 2017 neu berücksichtigt werden“, so Kämmerin Corinna Schubert.

Das heißt konkret, aus den Informationen zum kommunalen Finanzausgleich 2017 ergeben sich 1,3 Mio. € mehr Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2017 im Vergleich zum festgestellten Entwurf.

Dem entgegen stehen erhebliche Mindererträgen von rund 3 Mio. €.

Neue Sachverhalte aus den Fachdezernaten sind mit einem Aufwuchs der Kosten von rund 400T€ bis 600 T€ verbunden. Abstimmungen innerhalb der Verwaltung zeigen Möglichkeiten des Ausgleichs.

Die Verwaltungsführung wird zwingend notwendige Prioritäten festlegen, die die Einhaltung der Auflagen der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt sicherstellen.

„Der Haushaltsausgleich 2018 wird nicht in Frage gestellt“, so Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke

Die Haushaltsberatungen müssen planmäßig, auch in den Fachausschüssen weitergehen.

In der Sitzung des HFO am 20. Februar 2017 sollen die Ergebnisse durch die Verwaltung vorgestellt werden.

An der geplanten Beschlussfassung zum Haushalt im März 2017 will die Verwaltung festhalten.