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05.12.2024

Neue Regelungen zum Halten von Hunden

Seit nunmehr fünf Monaten ist die neue, vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) in Kraft.

Die größte Veränderung mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung war der Wegfall der sogenannten Rasselisten. Somit gilt kein Hund mehr aufgrund seiner Rasse als gefährlicher oder gar verbotener Hund.

Neu ist jedoch auch, dass jetzt alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde (unabhängig von der Größe), die älter als acht Wochen sind, durch einen Mikrochip zu kennzeichnen und – neben der steuerlichen Anmeldung – auch beim Amt für Ordnung und Sicherheit der Stadt Frankfurt (Oder) durch die Hundehalterinnen und Hundehalter anzumelden sind. Die Anmeldung muss folgende Daten beinhalten:

  • Rasse (bei Mischlingen ebenfalls Rasseangaben)
  • Wurfdatum
  • Farbe des Hundes
  • Chipnummer
  • für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgebliche Umstände (aktenkundige Beißvorfälle, auffälliges Verhalten, Feststellungen zur Gefährlichkeit durch andere Behörden, Auflagen anderer Behörden o. Ä.)
  • persönliche Daten der Halterin/des Halters (Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift)

Da in der Vergangenheit die von der städtischen Kämmerei zwecks Anmeldung zur Hundesteuer erhobenen Daten nicht alle laut neuer Hundehalterverordnung erforderlichen Angaben beinhalteten, ist es zwingend erforderlich, auch alle bereits vor dem 01.07.2024 im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) gehaltenen Hunde beim Amt für Ordnung und Sicherheit anzumelden.

Hunde, die bereits aufgrund der vormaligen (außer Kraft getretenen) Hundehalterverordnung beim Amt für Ordnung und Sicherheit angemeldet sind, also Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sowie Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, müssen nicht erneut angezeigt werden.

Für die Anmeldung hat die Stadt Frankfurt (Oder) auf ihrer Website (Stichwort »Hundeangelegenheiten«) ein Formular „Anzeige über die Haltung eines Hundes“ bereitgestellt. Eine Anmeldung mit der BUND-ID ist nicht zwingend erforderlich. Das Formular ist auch ohne eine Registrierung nutzbar.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Anmeldeformular außerhalb der Online-Funktion aufzurufen, auszufüllen und auszudrucken, um es an die Stadt Frankfurt (Oder), Amt für Ordnung und Sicherheit, zu senden. Die persönliche Anmeldung während der Sprechzeiten (Di: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Do: 9.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr) am Standort Stadthaus (Goepelstraße 38) ist ebenfalls möglich.

Zur Umsetzung der neuen Regelungen bezüglich der Anmeldung bei der Ordnungsbehörde hat das MIK allen Hundehalterinnen und Hundehaltern eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2025 eingeräumt. Ab dem 01.02.2025 gilt die Nichtanmeldung als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für die Amtshandlung, sprich die Bearbeitung der Anzeige der Hundehaltung, haben die Ordnungsbehörden im Land Brandenburg eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Diese Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des MIK (GebOMIK) und beträgt 15,00 Euro bis maximal 300,00 Euro. Die Stadt Frankfurt (Oder) wird für die einfache Anmeldung ohne erweiterten Klärungsbedarf gegenüber den Hundehalterinnen und Hundehaltern die Minimalgebühr in Höhe von 15,00 Euro erheben.