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06.10.2020

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung für die Stadt Frankfurt (Oder) erlassen

Aufgrund des im Landkreis Märkisch-Oderland aufgetretenen Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) hat Oberbürgermeister René Wilke mit heutigem Datum – Dienstag, 6. Oktober 2020 – eine weitere Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die ab morgigem Mittwoch, 7. Oktober 2020 in Kraft tritt. Diese gilt nunmehr für das gesamte Stadtgebiet.

Frankfurt (Oder) gehört damit nicht mehr zur Pufferzone, sondern zum gefährdeten Gebiet gemäß der Schweinepestverordnung. Damit geht die Verschärfung von Maßnahmen einher. Hierzu zählen u.a. die Anordnung eines vorläufigen Jagdverbotes sowie die vorläufige Untersagung der Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, mit Ausnahme von Weidehaltung. Auch die Suche nach erkrankten oder verendeten Wildschweinen wird verstärkt. Sofern Personen Hunde mit sich führen, sind diese im gesamten Stadtgebiet zwingend an der Leine zu führen.

Die zusätzlichen Maßnahmen führen jedoch nicht dazu, dass das Betreten der Wälder bspw. zum Suchen von Pilzen verboten ist. Allerdings sind hierbei die Regelungen der erlassenen Allgemeinverfügung zu beachten; insbesondere, sofern vermeintlich erkrankte Wildschweine oder Wildschweinkadaver gesichtet werden. Hier ist in jedem Fall weiterhin das Veterinäramt der Stadt Frankfurt (Oder) unverzüglich telefonisch unter 0335-5523940 bzw. per E-Mail an vet@frankfurt-oder.de zu kontaktieren.

Parallel ist bei der Feuerwehr Frankfurt (Oder) werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr eine Telefonhotline eingerichtet (0335 565-3743 sowie 0335 565-3744), an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur ASP wenden können.