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22.06.2017

Oberbürgermeister überreicht Patenschaftsurkunde des Bundespräsidenten an Caspar Nanuk Norberio Steller

Seit dem Jahr 1949 verleiht der jeweilige Bundespräsident Ehrenpatenschaften an das siebte Kind einer Familie. Rund 80.000 Eltern sind in den zurückliegenden 68 Jahren auf diese Weise für ihr demographisches Engagement geehrt worden.

Am heutigen Donnerstag hat auch der achtmonatige Frankfurter Caspar Nanuk Norberio Steller die Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten Dr. Frank Walter Steinmeier erhalten. Überreicht wurde ihm diese stellvertretend durch Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke, der bereits zum vierten Mal in seiner bislang siebenjährigen Amtszeit die Patenschaft übergab: „Kinderreiche Familien benötigen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit jedes der Kinder optimale Entwicklungschancen hat und die Eltern auch einmal Zeit für sich haben.“, so der Oberbürgermeister.

 

Hintergrund:

Der Bundespräsident Dr. Frank Steinmeier übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Die Ehrenpatenschaft gibt es seit 1949. Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.

Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (zzt. 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen.