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03.12.2024

Pflichtumtausch von Führerscheinen der Geburtsjahrgänge 1971 und später

Die aktuelle Umtauschfrist von Fahrerlaubnissen betrifft die Inhaberinnen und Inhaber der Geburtsjahrgänge 1971 und später, welche noch im Besitz eines Papierdokumentes sind. Diese sind bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen.

Wer die gesetzte Frist nicht einhält und am Straßenverkehr teilnimmt, handelt ordnungswidrig. Dies kann seitens der Polizei mit 10,00 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden.

Die Frankfurterinnen und Frankfurter der aktuell betroffenen Geburtsjahrgänge sollten sich zeitnah um den Umtausch bemühen.

Zum Umtausch des Führerscheines kann ein Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) über die Online-Terminvergabe auf der städtischen Webseite gebucht werden. Alternativ kann die Fahrerlaubnisbehörde per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@frankfurt-oder.de kontaktiert werden. Die für den Umtausch notwendigen Unterlagen werden anschließend postalisch zugesandt.