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28.01.2022

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Die erste Staffel des Führerscheinumtausches betraf die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Die bei diesem Personenkreis noch vorhandenen Papierdokumente sollten zum 19. Januar 2022 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein.

Die Fahrerlaubnisinhabenden, die die gesetzte Frist zum Tausch nicht einhielten, sind seit dem 20. Januar 2022 mit einem ungültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Polizei mit 10,00 Euro Verwarnungsgeld geahndet werden könnte.

Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemiesituation und den damit zum Teil einhergehenden veränderten Abläufen, hat die Verkehrsministerkonferenz die Innenministerkonferenz gebeten, für die Dauer eines halben Jahres von Verwarnungsgeldern als Sanktion für den nicht fristgerechten Führerscheinumtausch abzusehen. Beide Ministerkonferenzen halten die Schaffung einer bundesweit einheitlichen befristeten Verlängerung der Umtauschfrist für die erste Umtauschstaffel (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958) für erforderlich. Für den Zeitraum bis zur möglichen Schaffung dieser Fristverlängerung, jedoch maximal für sechs Monate (bis 19. Juli 2022), könne die Polizei auf Verwarnungen im Einzelfall verzichten. Bis zur Schaffung der möglichen Fristverlängerung gilt nach wie vor die Umtauschpflicht in den ursprünglichen Umtauschfristen.

Es wird dringend empfohlen, dass sich alle Betroffenen umgehend um den Umtausch bemühen sollten. Zum Umtausch des Führerscheines ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) rechtzeitig telefonisch unter 0335 552-3122 bzw. per E-Mail an Fahrerlaubnisbehoerde@frankfurt-oder.de zu kontaktieren. Die für den Umtausch notwendigen Unterlagen werden anschließend per Post zugesandt.