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04.05.2020

Polen lockert Einreisebeschränkungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Reglungen gelten nicht für Freizeit- und Einkaufspendelnde

Ab dem heutigen Montag, 4. Mai 2020 entfallen die in Polen geltenden Reisebeschränkungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Nach der Verordnung des Ministerrates vom 2. Mai 2020 zur Festlegung bestimmter Einschränkungen, Anordnungen und Verbote wegen der Epidemie (GBl. 2020 Pos. 792) werden Personen, die in das polnische Staatsgebiet aus beruflichen, dienstlichen oder gewerblichen Zwecken einreisen, von der Pflicht, eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu erbringen, befreit. Dies gilt ebenfalls für Schülerinnen, Schüler und Studierende bei grenzüberschreitendem Schulbesuch bzw. Studium.

Entsprechende Nachweise (Arbeitsbescheinigungen, Gewerbeanmeldungen, Schul- bzw. Studienbescheinigungen) sind bei sich zu führen und vorzulegen.

Medizinischem Personal sowie Personen, die in Sozialhilfeeinrichtungen arbeiten, obliegt nach wie vor eine 14-tägige Quarantänepflicht. Das bedeutet, dass insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, Zahnärztinnen und Zahnärzte, pharmazeutische Angestellte, Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Labormitarbeitende sowie Angestellte in Pflegeeinrichtungen bei der Rückkehr nach Polen weiterhin einer 14-tägigen häuslichen Isolation unterliegen.

Ferner gelten die Erleichterungen nicht für Freizeit- sowie Einkaufspendlerinnen und -pendler.

Mit der Verordnung entfallen die Grenzkontrollen nicht. Diese werden voraussichtlich noch bis Mittwoch, 13. Mai 2020 beibehalten.