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04.08.2016

Presseerklärung der Kämmerin der Stadt Frankfurt (Oder)

Darin wirft Görke der Stadt mangelnden Elan und Verweigerung im Zusammenhang mit Kalkulationen zur Verwaltungsstrukturreform vor. „Das entspricht zu keinem Zeitpunkt den Tatsachen. Genau das Gegenteil ist der Fall“, so die Kämmerin.

Das Finanzministerium hat pauschal einen Beitrag von 25,7 Mio. € Entlastung nach einer Einkreisung in den Medien kolportiert“, so Corinna Schubert.

Die kreisfreie Stadt hat im Verbund mit Brandenburg und Cottbus sowie dem Städte- und Gemeindebund immer wieder mit Nachdruck Forderungen nach einer soliden Finanzierung und entsprechenden Kalkulationen gestellt. Nur auf dieser Grundlage sind die angeblich positiven Effekte des vorliegenden Leitbildes nachvollziehbar. Diese Zahlen liegen bisher nicht vor.

Nun wird im Gegenzug öffentlich die Forderung nach einer Beweispflicht der Stadt laut.

Schon im August des vergangenen Jahres hatte das Innenministerium eine von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Erklärung erhalten, der auch 12 Forderungen des Oberbürgermeisters zum Leitbild beigefügt waren, u. a. nach einer soliden Zahlenbasis hinsichtlich der finanziellen Potentiale.

Auf die im Raum stehende Zahl des Finanzministeriums von April 2016 hatte der Oberbürgermeister umgehend im Mai 2016 im Rahmen seiner Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages Brandenburg schriftlich reagiert und Widersprüche sowie Ungereimtheiten dargestellt. Weil auch dies ohne Reaktion blieb, trat der Oberbürgermeister schließlich im Juni 2016 an den Finanzminister mit der Bitte um Zusendung der Kalkulation und weiterführender Erklärungen heran. Doch diese sind ausgeblieben, vielmehr ist ein Fachgespräch auf Arbeitsebene angeboten worden. Zur Vorbereitung darauf bat der Oberbürgermeister schließlich erneut um die finanziellen Betrachtungen aus dem Finanzministerium und um Beantwortung konkreter Fragen. Das Berechnungsmodell wurde daraufhin wiederholt nicht vorgelegt und entscheidende Fragen blieben weiterhin unbeantwortet.

Frankfurt kann mit erheblichen Entlastungen im Haushalt ab 2019 rechnen, behauptet Görke.

Bis heute ist nicht klar, welche Aufgaben in der Stadt verbleiben oder abgegeben werden müssen. „Worauf stützen sich dann die Modellrechnungen des Finanzministers“?

Zu den rund 50 von einem potentiellen Entzug betroffenen Aufgaben gehören z. B. die Trägerschaft für weiterführende allgemeinbildende Schulen (Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen, Oberstufenzentren), für die öffentliche Jugendhilfe (einschließlich der Kindertagesbetreuung) sowie die Zuständigkeit für die Grundversorgung nach SGB II und SGB XII, für den Öffentlichen Personennahverkehr, für die Volkshochschule, für den Rettungsdienst, für die Regionalleitstelle Oderland, für den öffentlichen Gesundheitsdienst u. a. auch Aufgaben der Kreisordnungsbehörde, der Unteren Jagd- und Fischereibehörde, der Straßenverkehrsbehörde, das Zulassungswesen und die Fahrerlaubnisangelegenheiten, Staatsangehörigkeitsaufgaben, Namensänderungs- und Ausländerangelegenheiten, Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und Veterinärangelegenheiten, die untere Naturschutz-, Abfallwirtschafts-, Bodenschutz- und Wasserschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und Denkmalschutzbehörde.

„Unter Umständen und insbesondere aus finanziellen Erwägungen entscheidet der Landkreis ob weiterhin der Bus und oder die Straßenbahn in Frankfurt (Oder) fahren wird“.

Ungeklärt ist grundsätzlich, wieso das Finanzministerium mit gänzlich anderen Werten hantiert, als das vom Innenministerium eigens beauftragte Gutachten der Prof. Dr. Färber zu den „finanzwissenschaftlichen Aspekten der Einkreisung kreisfreier Städte im Land Brandenburg“. Demnach würden der Stadt Frankfurt (Oder) bei der dort zugrunde gelegten Aufgabenverteilung Nettoverluste von 9,3 Mio. €/a erwachsen.

Die hierzu widersprüchliche Annahme des Finanzministeriums, dass die Stadt Frankfurt (Oder) durch Aufgabenübertragung stattdessen 20 Mio. €/a einspart, erscheint zudem nicht zu Ende gerechnet. Diese Summe käme als zusätzliche Belastung auf den aufnehmenden Landkreises zu. Die versprochene Strukturanpassung von insgesamt 140 Mio. € wird auf alle drei einkreisenden Landkreise verteilt und das auf 10 Jahre. Damit wäre nur ein kleiner Teil der Belastung des Landkreises und außerdem auch nur befristet gedeckt. Der Rest müsste wohl zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden im Wege einer deutlichen Erhöhung der Kreisumlage finanziert werden. Dies erscheint bislang unberücksichtigt zu sein.

Auch die konkreten Effekte der Teilentschuldung von 6,4 Mio. €/a sind in dem 10jährigen Teilentschuldungszeitraum ungeklärt. Die lediglich geringfügig verringerte Zinslast macht sich im Ergebnishaushalt zwar bemerkbar, dem stehen jedoch geringere Schlüsselzuweisungen des Landes als Belastung auf der anderen Seite gegenüber, weil die kommunale Familie die Teilentschuldung selbst mitfinanzieren soll.

„Die von Görke angekündigten finanziellen Freiräume, insbesondere für Investitionen stehen nicht zur Verfügung“, betont Schubert.

Die Stadt Frankfurt (Oder) hat gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund und den kreisfreien Städten immer wieder ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der

Verwaltungsstrukturreform für die Entwicklung starker Städte signalisiert.

„Aber auch das Interview mit dem Finanzminister lässt in diesem Zusammenhang eine angemessene Form der Kommunikation vermissen. Die brauchen wir aber, wenn wir die Entwicklungspotenziale unseres Landes und der Städte ausschöpfen wollen“, so Schubert weiter.

Die Stadt Frankfurt (Oder) wird selbstverständlich an dem Fachgespräch mit dem Finanzministerium konstruktiv sachlich teilnehmen, zumal sie dieses selbst initiiert hat.