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19.08.2020

Private Feiern eingeschränkt

Am kommenden Wochenende finden Jugendweihefeierlichkeiten für Schülerinnen und Schüler des Karl-Liebknecht-Gymnasiums Frankfurt (Oder) statt. Während der offiziellen Feierstunden, deren Genehmigung auf einem außerordentlich ausgefeilten Hygienekonzept basiert, ist dieses präzise einzuhalten.

Private Feierlichkeiten der Jugendweihe und anderer Anlässe mit Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, hat Oberbürgermeister René Wilke allerdings heute für in Frankfurt (Oder) wohnhafte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 9 sowie die Lehrerinnen und Lehrer am Karl-Liebknecht-Gymnasium per Allgemeinverfügung untersagt.

Dieses Verbot gilt für jede davon betroffene Einzelperson ab sofort bis zur Information über ein negatives Testergebnis auf das Virus SARS-CoV-2. Entsprechende Tests werden für diesen Personenkreis am kommenden Wochenende durchgeführt.

Diese Verfügung hat zur Folge, dass Zuwiderhandlungen, die spätestens durch daraus entstehendes COVID-19 Infektionsgeschehen offenkundig wären, im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 Euro geahndet würden. Zusätzlich kann Geschädigten ein Schadenersatzanspruch entstehen.

Darüber hinaus empfiehlt Oberbürgermeister René Wilke allen Frankfurterinnen und Frankfurtern, im Zuge der aktuell zunehmenden COVID-19 Infektionen sehr verantwortungsbewusst und vorsichtig zu handeln: „Wir alle hoffen sehr, dass es gelingt, den Anstieg zügig einzudämmen. Das ist wichtig für unsere Gesundheit, unsere persönliche Freiheit und unsere Wirtschaft. Voraussetzung ist, dass wir alle die Verordnungslage umsetzen, also Abstandsgebote und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einhalten sowie derzeit die Sozialkontakte auf das Notwendige beschränken. Nur so können wir verhindern, dass es zu erneuten lockdown-artigen Maßnahmen speziell für Frankfurt (Oder) kommt. Das ist eine gemeinsame Aufgabe für uns alle.“