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13.05.2020

Reservierung wird empfohlen

Unter Auflagen öffnen Restaurants, Cafés und Kneipen ab Freitag, 15. Mai 2020

Laut der seit 8. Mai 2020 geltenden COVID-19 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburgs dürfen Gaststätten, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafés ab Freitag, 15. Mai 2020 wieder öffnen, insofern die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleistet ist. Die Öffnungszeiten von 6.00 bis 22.00 Uhr sind dabei einzuhalten.

Grundsätzlich gilt:

  • zwischen den Tischen muss 1,5 m Abstand sichergestellt sein;
  • das Personal trägt kontinuierlich Mund-Nasen-Bedeckung;
  • die Gäste (ab vollendetem 6. Lebensjahr) tragen bis zum Erreichen des Tisches, auf dem Weg zur Toilette und bei Verlassen der Lokalität Mund-Nasen-Bedeckung;
  • jeder Gast hat für den Fall einer Kontaktpersonennachverfolgung Namen und Adresse zu hinterlegen (die Dokumentation erfolgt am besten auf Karten am Tisch, die das Personal einsammelt und die nach Ablauf von drei Wochen - Inkubationszeit von 14 Tagen plus mögliche Verzögerung bei Ermittlungen - vernichtet werden);
  • an einem Tisch dürfen maximal Mitglieder von zwei Hausständen mit einem Abstand von eineinhalb Metern zueinander sitzen;
  • Gästen und Personal mit erkennbaren Erkältungssymptomen sollte der Zutritt verwehrt werden;
  • der Gastraum muss gut gelüftet sein;
  • die Speisekarte sollte laminiert sein, um eine Reinigung gewähren zu können;
  • zur Sicherstellung der Maximalbelegung sollte der Platz telefonisch vorreserviert werden;
  • Gäste werden platziert;
  • Warteschlangen sollten verhindert werden;
  • der Tisch wird nach jedem Gast mit fettlösendem Haushaltsreiniger oder Flächendesinfektion gereinigt;
  • die Öffnungszeit ist beschränkt auf 6.00 bis 22.00 Uhr

Die Einhaltung der Rahmenbedingungen, Zugangsbeschränkungen sowie der Schließzeiten wird – auch am Wochenende nach 22.00 Uhr – durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung kontrolliert. Das Amt für Ordnung und Sicherheit prüft zudem die Lokalitäten und Einrichtungen, die keine Speisen anbieten und demzufolge weiterhin geschlossen bleiben müssen.

Weiterführende Informationen für Gastronomen und Gäste hält u.a. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. bereit.

Ferner arbeitet die Stadtverwaltung an der zeitnahen Schaffung von Möglichkeiten, die Außenbereiche der gastronomischen Einrichtungen auf städtischen Flächen unentgeltlich und zeitlich begrenzt zu erweitern. Diese Maßnahme ist eine Unterstützung der Gastronomen, die während der vergangenen Wochen mit außerordentlichen Einschnitten konfrontiert wurden.