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08.04.2014

Südböschung des Helenesees und der gesamte Uferbereich des „Kongo“ bleibt Sperrbereich

Für den Helenesee existiert eine Allgemeinverfügung vom 08. Juni 2011 des federführenden Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die aktuell weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Diese Verfügung legt fest, dass „für das südliche Ufer des Helenesees und den gesamten Uferbereich des „Kongo“ ( Durchstich zwischen dem Helenesee und Katjasee) gilt, dass innerhalb des Sperrbereiches von 25 m ab Ufer das Betreten und Baden, sowie das Befahren, untersagt sind.“ Die städtische Bodenschutzbehörde und der Arbeitskreis Brieskow-Finkenheerd/ Frankfurt (Oder) des Braunkohlenausschusses machen darauf aufmerksam, dass der Sperrbereich aus Sicherheitsgründen einzuhalten ist. Böschungsabbrüche sind hier nicht ausgeschlossen und können jederzeit ohne Vorwarnung auftreten. Ein Zuwiderhandeln und Missachten der aufgestellten Beschilderung kann die eigene Sicherheit gefährden und wird ordnungsrechtlich verfolgt. Die Beschilderung wurde kontrolliert und teilweise schon erneuert.

Unter anderem mit dem Gebiet des Helenesees hat sich der Arbeitskreises Brieskow-Finkenheerd/ Frankfurt (Oder) des Braunkohlenausschusses in seiner Sitzung am 25. April 2014 unter Vorsitz von Anette Eger beschäftigt. Thematisch behandelt wurden die im Jahr 2013 gelaufenen Untersuchungen bezüglich Altbergbau in Frankfurt (Oder) und Brieskow-Finkenheerd. Aber auch geplante Vorhaben in der Region wurden durch die Mitglieder des Arbeitskreises besprochen. Er ist das beratende Gremium des Braunkohlenausschusses und stellt das Bindeglied zwischen den örtlich betroffenen Kommunen, Vereinen, Verbänden und Einwohnern dar.