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19.09.2024

Sachbearbeiter/-in Unterhaltsvorschuss (m/w/d)

Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.

Im Amt für Jugend und Soziales ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeiter/-in Unterhaltsvorschuss(m/w/d)“

zu besetzen.

Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet möglichst in Vollzeit (derzeit 39 Stunden pro Woche).

Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Der künftige Aufgabenbereich umfasst:

1. Umfassende Beratung von Kindern, alleinstehenden Müttern und Vätern zu Voraussetzungen, Ansprüchen und Pflichten auf Unterhaltsleistungen zur Sicherung des Unterhaltes nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

mit dem Ziel, die Notwendigkeit von Unterhaltsvorschussleistungen zu vermeiden und einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen zu erreichen

2. Bearbeitung der Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG

  • Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen - § 1 UVG
  • Feststellen des Umfanges der Unterhaltsleistungen-
  • § 2 UVG
  • Feststellen der Dauer der Unterhaltsleistungen – §§ 3,4,5 UVG
  • Erstellen des Leistungsbescheides

3. Bearbeitung der Angelegenheiten zu Erstattungen

  • Geltendmachung und ggf. Durchsetzung eigener Erstattungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern,
  • Prüfung und Entscheidung über Ansprüche anderer Sozialleistungsträger und Erstattung
  • Fertigen der entsprechenden Kassenanordnungen und Überwachung der Zahlungseingänge und -ausgänge

4. Eröffnen/Bearbeitung der unterhaltsrechtlichen Verfahren zu Rückforderungen - §§ 5, 6, 7 UVG

  • Inverzugsetzung des Unterhaltspflichtigen
  • Feststellung des Zahlungsverpflichteten (§ 6 UVG, Forderungsübergang auf Erben)
  • Fertigen der Mitteilungen über Rückforderungsansprüche (gem. Unterhaltsverpflichtungen nach UVG)
  • Durchsetzung der Angelegenheiten zur Auskunfts- und Anzeigepflicht §6 UVG, ggf. Einleiten der Zwangsmittel - bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Feststellung des Ersatz- bzw. Rückforderungsbetrages
  • Sichern festgestellter Unterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren
  • Prüfen der Zahlungseingänge

5. Einleiten der gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung der Forderungen

  • Führen von Rechtsstreiten zur Durchsetzung übergegangener Ansprüche des Landes Brandenburg (Prozessvollmacht bis zum Oberlandesgericht), u. a.
  • Antrag stellen auf Erlass eines Mahnbescheides (gerichtliches Mahnverfahren)
  • Antrag auf Festsetzung von Unterhalt bzw. Abänderung bestehender Unterhaltstitel
  • Begründung des Anspruchs beim zuständigen Gericht (Klageschrift) und Teilnahme an Gerichtsverfahren
  • Beantragung eines Vollstreckungsbescheides 
  • Gerichtsvollzieher beauftragen

6. Bearbeitung der Widersprüche bzw.  der Einsprüche zu Unterhaltsbescheiden bzw. Rückforderungsansprüchen

  • Einwand- und Fallprüfung
  • Fertigung der Widerspruchsbescheide
  • oder
  • Prüfung zum Einspruch
  • Erlass oder Beantragung des Verfahrens beim sachlich örtlich zuständigen Gericht
  • Begründung des Anspruchs beim zuständigen Gericht
  • (Klageschrift)
  • Teilnahme an Gerichtsverfahren

7. Bearbeitung der Verfahren zu Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen nach den Vorschriften zu § 59 Landeshaushaltsverordnung

  • Entgegennahme von Anträgen, Überprüfen der Voraussetzungen
  • Prüfen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse anhand der eingereichten Unterlagen
  • Entscheiden im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und unter Beachtung des Einzelfalls, ob haushaltsrechtl. Maßnahme gewährt werden kann
  • Erforderlichenfalls Beteiligung des Landes herbeiführen
  • Fertigen einer Stundungsvereinbarung
  • Überwachen der Voraussetzungen/ Ratenzahlung

8. Rechnungswesen/Statistik

  • Monatliche Zahlungskontrolle
  • Prüfung der Zahlungseingänge/Einnahmen im H&H
  • Buchungen von Einnahmen in Fachanwendung
  • Abrechnungsverfahren/Mittelanforderung gegenüber dem Land im Rahmen UVG
  • Führung der Statistik

Wir bieten:

  • eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe 9c
  • zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
  • eine bessere Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitregelungen sowie mobile Arbeit
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
  • monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
  • einen jährlichen Teamtag

Wir erwarten:

  • abgeschlossener Hochschulabschluss (Bachelor) oder ein vergleichbarer Abschluss mit Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, vorzugsweise z.B. Bachelor of Arts Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Bachelor öffentliche Verwaltung Brandenburg oder Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in (m/w/d), Diplomverwaltungswirt/-in (m/w/d) oder sonstige anerkannte Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst z.B. Angestelltenlehrgang II 

 

Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.

Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 10.10.2024 an die

Stadt Frankfurt (Oder)

Amt für zentrale Dienstleistungen

Abteilung Personal/ Organisation

Postfach 1363

15203 Frankfurt (Oder)

oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an: personalverwaltung@frankfurt-oder.de

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.

Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.