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18.10.2016

Sanierung des Frankfurter Rathauses nimmt Gestalt an

Am vergangenen Mittwoch hat sich die Baukommission zur Sanierung des Frankfurter Rathauses zu Eckpunkten der geplanten Sanierung des Gebäudes verständigt. Für den 1. Bauabschnitt stehen Mittel in Höhe von neun Millionen Euro zur Verfügung, hiervon sieben Millionen Euro aus Förderung des Stadtumbaus Ost 2019 sowie zwei weitere Millionen aus Eigen- und FAG-Mitteln. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid hat die Stadt Frankfurt (Oder) vom Land im Mai und Juli dieses Jahres erhalten, verbunden mit der Auflage, die sich aus der Rathaussanierung ergebenden Konsolidierungseffekte für die Stadt detailliert darzustellen. Entsprechend hat die Stadt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für ausgewählte Sanierungsarbeiten vorgenommen, die aus ihrer Sicht für den ersten Bauabschnitt Priorität genießen.

Für die dringend notwendige Instandsetzung der insgesamt 127 Fenster an der Süd-, Ost- und Nordseite wurden Kosten in Höhe von 327.000 Euro ermittelt, die aus Fördermitteln finanziert werden können und somit den städtischen Haushalt nicht belasten. Mit der Sanierung und Erneuerung der Fenster sollen jährlich Heizkosten in Höhe von rund 12.000 Euro eingespart werden.

Einen zweiten Schwerpunkt soll aus Sicht der Stadt die Wiederherrichtung des Stadtverordnetensitzungssaals, des darüber liegenden Daches sowie der technischen Infrastruktur bilden. Durch dessen Sanierung soll der derzeitige externe Mietaufwand um 15.000 Euro reduziert und zudem rund 5.000 Euro aus Vermietung des Saales eingenommen werden. Umzüge der Mitarbeiterschaft während des 1. Bauabschnittes sind nicht geplant.

Eine genaue Liste mit Maßnahmen, die im 1. Bauabschnitt realisiert werden sollen, wird von der beauftragten Architektenfirma erstellt.

In Vorbereitung des 1. Bauabschnittes sind eine Reihe von Vorarbeiten zu leisten, konkret

- der Abschluss eines Architektenvertrages mit dem Wettbewerbssieger, der ffs-Architekten Berlin,

- eine Bauhistorische und Restauratorische Untersuchung,

- ein Holzschutzgutachten,

- ein Baugrundachten,

- ein Schadstoffgutachten nebst Analytik,

- eine archäologische Untersuchung sowie

- ein Raumprogramm (dieses wird verwaltungsintern erarbeitet und wird die Anordnung und Ausstattung der Räume beinhalten)

Die Beauftragung aller Gutachten und Voruntersuchungen ist bis Ende Dezember 2016 vorgesehen. Sämtliche Untersuchungsergebnisse sollen dann bis Ende Februar 2017 vorliegen mit dem Ziel, im März 2017 mit der Architektenplanung zu beginnen. Die Baugenehmigung soll bis Februar 2018 vorliegen, um im April 2018 mit dem Ausschreibungsverfahren und ab Juli 2018 im ersten Abschnitt mit den Bauarbeiten beginnen zu können und diese bis Juli 2020 fertigzustellen.