Zum 1. Januar 2025 ist die 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft getreten. In seinen letzten Sitzungen im Dezember 2024 haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat die Kindergelderhöhung von 5,00 Euro pro Kind ab 1. Januar 2025 beschlossen.
Um diese Änderungen mit seinen rechtlichen Konsequenzen im vorhandenen Fallbestand zeitnah umzusetzen, bleiben die Bereiche Unterhaltsvorschuss und Beistandschaft (Oderturm, Logenstraße 8, Etage 16) in der Woche vom 20. bis 24. Januar geschlossen und sind nicht erreichbar.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, für die Abgabe von Unterlagen den Post- bzw. E-Mailverkehr (Unterhaltsvorschuss@frankfurt-oder.de oder Beistandschaften@frankfurt-oder.de) zu nutzen. Unterlagen können auch im Foyer des Oderturms in den Briefkasten des Amtes für Jugend und Soziales eingeworfen werden. Dies gilt auch für Anträge auf Auskünfte aus dem Sorgeregister (sog. Negativatteste). Alle eingehenden Anfragen, Anträge und Anforderungen werden nach Priorität geprüft und ab der darauffolgenden Woche schnellstmöglich bearbeitet.
Weitere Hinweise und Formulare sind auf der Website der Stadt unter Bürgerservice A - Z und dem jeweiligen Suchbegriff (Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft, Negativattest o. ä.) zu finden.