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17.04.2020

Schuleingangsuntersuchungen vorerst bis 5. Mai 2020 ausgesetzt

Die diesjährigen Schuleingangsuntersuchungen finden aufgrund der derzeitigen COVID-19 Lage bis vorerst zum 5. Mai 2020 nicht statt.

Den Eltern bereits zugestellte Terminmitteilungen sind damit hinfällig. Bei Wiederaufnahme der Untersuchungen werden die Eltern rechtzeitig von den Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Frankfurt (Oder) informiert.

Laut Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleitungen entscheiden unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse über die Aufnahme in die Schule.

Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5 bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein. Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation wird dies jedoch bis zum Versenden der Aufnahmebescheide nicht realisierbar sein.

Für Kinder, bei denen keine schulärztliche Stellungnahme bis zum Datum des Versendens der Schulaufnahmebescheide vorliegt, erfolgt die Schulaufnahme unter Vorbehalt. Der Vorbehalt ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung aufzuheben.

Weiterführende Informationen zum Thema bietet die Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg.