Am Dienstag dieser Woche hat eine Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der Sportförderrichtlinie sowie der Benutzungs- und Entgeltordnungen für Sportanlagen der Stadt Frankfurt (Oder) ihre Arbeit aufgenommen. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter aus Sportvereinen der Stadt, der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, des Stadtsportbundes, des Sportzentrums Frankfurt (Oder) sowie der Stadtverwaltung.
Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert den Freizeit- und Breitensport einschließlich den Behindertensport, den Kinder- und Jugendsport sowie den Leistungs- und Spitzensport ausschließlich im Amateurbereich. Ziel der Sportförderrichtlinie ist es, den Zugang zu Sportangeboten zum Zweck der Gesunderhaltung, Freizeitgestaltung und sozialen Integration zu fördern. Der Schwerpunkt richtet sich dabei auf den Kinder- und Jugendsport. Die Benutzungs- und Entgeltordnungen für Sportanlagen regelt die Überlassung und Nutzung als öffentliche Einrichtungen betriebenen Sportanlagen der Stadt Frankfurt (Oder).
Die überarbeitete Richtlinie soll der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende dieses Jahres zur Beschlussfassung vorliegen, so dass die neuen Ordnungen mit Beginn des Jahres 2018 in Kraft treten können.
Die Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe werden in öffentlichen Veranstaltungen den Sportvereinen der Stadt vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Die Termine werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die derzeitig gültige Richtlinie für die Sportförderung der Stadt Frankfurt (Oder) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.04.2014 beschlossen. Der Beschluss zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen wurde am 5. November 2015 gefasst.