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08.05.2018

Stadt lädt zur Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan ein

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird für die Stadt Frankfurt (Oder) auf Grundlage des § 47d Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz anhand aktueller strategischer Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) der Lärmaktionsplan der 1. und 2. Stufe evaluiert und fortgeschrieben.

Betrachtet werden insbesondere die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht ≥ 8000 Kfz/Tag).

Im Rahmen der Evaluierung und Fortschreibung werden daher neben den bereits 2008 und 2012 betrachteten Themen Schwerpunkte identifiziert.

Die Regelungen zur Lärmaktionsplanung verfolgen einen Managementansatz („Management of Environmental Noise“), der darauf abzielt, unter rechtzeitiger und effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und ruhige Gebiete gegen die Zunahme von Lärm zu schützen.

Im Besonderen ist die stringente Beteiligung und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen der Planung auch gesetzlich gemäß § 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehen und sinnvoll, um die Mitwirkung bei der Aufstellung des Planes sowie die Realisierung konkreter Maßnahmen zu ermöglichen und anzustreben.

Am Dienstag, dem 15. Mai 2018 findet hierzu im Rathaus, Raum 215 von 17.30 Uhr bis ca. 19.30 Uhr die erste Informationsveranstaltung zur 3. Stufe der Lärmaktionsplanung statt. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Im Mittelpunkt stehen Informationen zum Prozessablauf, die Vorstellung der Ergebnisse der Lärmkartierung von 2012 / 2017, die Darstellung von Konfliktschwerpunkten (Hot Spots)

Ziele der Lärmaktionsplanung 2018, gesetzliche und rechtliche Grundlagen, eine Zusammenfassung der Maßnahmen der 1. und 2. Stufe sowie generelle Lärmminderungsmöglichkeiten.