Hilfsnavigation
Oderfahrt unter der Oderbrücke Mai 2015 © Stadt Frankfurt (Oder) Diagonale © Stadt Frankfurt (Oder)
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
07.09.2017

Stadt ruft zur Teilnahme an Sprachstandfeststellung auf

Verpflichtende Untersuchung für Kinder, die keine Kindertagesstätten besuchen

Im Land Brandenburg wird bei den Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig ein sehr hoher Anteil von Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen festgestellt. In den letzten Jahren lag er zwischen 15 bis 18 %. Gleichzeitig liegt die Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt landesweit bei über 90%. Kindertagesstätten bieten daher einen geeigneten Rahmen, um sprachauffällige Kinder zu identifizieren und ihnen eine gezielte Förderung zukommen zu lassen, um ihre Startchancen in der Schule zu verbessern und zu mehr Chancengleichheit beizutragen. 

Seit der Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes sowie des Kita-Gesetzes im Jahr 2007 haben die Kindertagesstätten im Zusammenwirken mit den Grundschulen die Aufgabe der Sprachstandfeststellung und Sprachförderung vor der Einschulung. Anknüpfend an die Schulpflicht besteht die Teilnahmeverpflichtung aller Kinder an einer Sprachstandfeststellung ein Jahr vor der Einschulung. Bei Bedarf schließt sich ein Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte an. 

In den 30 Frankfurter Kindertagesstätten mit Vorschulteil sind die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Sprachstandfeststellung und -förderung in den letzten Jahren geschaffen worden. Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten angemeldet sind, erhalten entsprechende Informationen in der Elternversammlung über den konkreten Ablauf.

Das Amt für Jugend und Soziales bittet hiermit alle Eltern mit Kindern, die im Zeitraum 01.10.2011 bis 30.09.2012 geboren sind und nicht in einer Kita, sondern zu Hause betreut werden, sich im Amt für Jugend und Soziales telefonisch oder persönlich für weitere Informationen zu melden. Ansprechpartnerin ist Frau Schulz – Tel.: 552-5119, Oderturm (18. Etage), Zimmer 18.11.

 

Autor/in: Martin Lebrenz