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01.09.2017

Stadt steuert bei Parkraumbewirtschaftung nach

Das von der Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2015 verabschiedete Parkraumbewirtschaftungskonzept soll nachgebessert werden. Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke und Baudezernent Markus Derling haben sich gestern auf entsprechende Änderungen an dem Papier verständigt, die der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. „Wir reagieren damit auf die Hinweise aus der Bevölkerung, die darauf abzielen, die Parksituation von Anliegern zu verbessern.“, so Dr. Wilke.

Vorgeschlagen wird, das Anwohnerparken auch in den Zonen 6 und 9 zu ermöglichen bzw. auszudehnen. Die betroffenen Bereiche liegen zwischen Ärztehaus (Straße Am Kleistpark) und Kleistforum (Zone 6) sowie im südöstlichen Stadtzentrum (Zone 9) im Bereich der Walter-Korsing-Straße, des Kellenspring und der Fischerstraße. Hierzu werden die kürzlich errichteten Schilder zunächst abgeklebt und der Parkautomat auf dem Stiftsplatz wird nicht in Betrieb genommen. Hierdurch wird der „alte“ Zustand wiederhergestellt. Nach dem Stadtverordneten-Beschluss werden die Bewohner über die Möglichkeit informiert, Bewohnerparkscheine zu beantragen.

Alle übrigen Änderungen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes gelten ab 04.09.2017.

In den Bereichen, in denen also das Bewohnerparken neu eingeräumt wird – also z.B. in der Gubener Straße -  wird den Bewohnern und Gewerbetreibenden die Möglichkeit eingeräumt, ihre Pkw dort mit einer entsprechenden Bewohnerparkkarte abzustellen. Letztere kostet 30,70 Euro im Jahr und ist im Bürgerbüro im Rathaus sowie in der Kfz-Zulassungsstelle im Haus 4 des Stadthauses in der Goepelstraße erhältlich.

Des Weiteren wurde vereinbart, dass für Parker, die vor dem 4.9. an einem der insgesamt acht neu aufgestellten Parkscheinautomaten einen Parkschein gezogen haben, diesen gegen Vorlage des Belegs im Bürgerbüro abgeben können und das gezahlte Geld zurückerstattet bekommen. Der Umtausch erfolgt in der Stadtkasse (Rathaus) und wird vom 7. bis zum 21. September, jeweils dienstags und donnerstags zu den regulären Sprechzeiten möglich sein.

Grundsätzlich gilt: Autofahrer, die die Innenstadt nutzen, können wie bislang schon einen Monatsparkschein für das Stadtgebiet erwerben. Dieser kostet 60,00 Euro und berechtigt überall dort zum Parken, wo Parkscheinautomaten stehen. Diese Regelung richtet sich insbesondere an Berufspendler, die ihr Auto über mehrere Stunden in der Innenstadt abstellen.

Die vorgeschlagenen Änderungen müssen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. In einem ersten Schritt wird die Stadtspitze den Haupt-, Finanz- und Ordnungsausschuss in dessen Sitzung am Montagabend informieren und des Weiteren eine Beschlussvorlage erstellen.

„Das Parkrumbewirtschaftungskonzept zielt auf das bevorrechtigte Parken für Kunden und Bewohner der Innenstadt ab. Die Stadt bemüht sich weiter um Investoren für zusätzliche Parkkapazitäten (Parkhaus). Gleichzeitig liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber, für ihre Beschäftigten eigene Parkmöglichkeiten zu schaffen. Darüber hinaus verweisen wir auf die hervorragende Erreichbarkeit der Innenstadt gerade für Berufspendler mit Straßenbahnen und Bussen. Auch hier können Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit dem Jobticketangebot der SVF unterstützen.“, so Dr. Wilke.

Fragen rund um das Parkraumbewirtschaftungskonzept und den angedachten Veränderungen können direkt unter der Telefonnummer 0335/552 6114 (Herr Benke) oder als E-Mail (Ronald.Benke@frankfurt-oder.de) gestellt werden.