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21.03.2017

Stallpflicht für Geflügel in Frankfurt (Oder) aufgehoben

Die zum Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpest-Erregers H5N8 in Hausgeflügelbestände in Frankfurt (Oder) und den angrenzenden Ortsteilen im November 2016 verordnete Stallpflicht wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen in der Stadt Frankfurt (Oder) ist verboten. Abweichend können Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, auf der Grundlage des §4 der Viehverkehrsverordnung unter folgenden Nebenbestimmungen genehmigt werden:

  • Durchführung als regionale Ausstellung, d.h. Teilnahme von Tauben aus der Stadt Frankfurt (Oder) und angrenzenden Kreisen
  • Durchführung in geschlossenen Räumen Ausschließliche Teilnahme von registrierten Taubenhaltern und Erfassung der Registriernummern durch den Veranstalter
  • Sicherstellung funktionsfähiger Einrichtungen zur Schuhdesinfektion durch denVeranstalter

Alle Geflügelhalter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen (Tel: 0335/552 3942).

Das Auftreten von vermehrt krankem oder verendetem Hausgeflügel ist dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.

Alle Geflügelhalter haben sicherzustellen, dass

  1. Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind,
  2. Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird und
  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Der komplette Text der Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.

Ordnungswidrig im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Anordnungen zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 30.000€ geahndet werden.