Die zum Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpest-Erregers H5N8 in Hausgeflügelbestände in Frankfurt (Oder) und den angrenzenden Ortsteilen im November 2016 verordnete Stallpflicht wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Durchführung von Geflügelausstellungen in der Stadt Frankfurt (Oder) ist verboten. Abweichend können Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, auf der Grundlage des §4 der Viehverkehrsverordnung unter folgenden Nebenbestimmungen genehmigt werden:
Alle Geflügelhalter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen (Tel: 0335/552 3942).
Das Auftreten von vermehrt krankem oder verendetem Hausgeflügel ist dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
Alle Geflügelhalter haben sicherzustellen, dass
Der komplette Text der Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.
Ordnungswidrig im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Anordnungen zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 30.000€ geahndet werden.