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24.01.2018

Start der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans (Teil A) veröffentlicht. Dieser ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen.

Am Mittwoch, dem 24. Januar 2018 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet zur Öffentlichkeitsbeteiligung eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an:www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Ab dem 24. Januar 2018 bis zum 7. März besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das

Eisenbahn-Bundesamt                                      Tel.: +49 (0)228 9826-0

Lärmaktionsplanung                                         E-Mail: lap@eba.bund.de

Heinemannstraße 6                                          Internet: www.eisenbahn-bundesamt.de

53175 Bonn

geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Stadt Frankfurt (Oder) ist mit der untersuchten Strecke Berlin-Frankfurt (Oder)-Wiesenau in dieser Lärmaktionsplanung vertreten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.