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11.04.2017

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Stallpflicht ist aufgehoben

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 21.03.2017 zur Stallpflicht wird aufgehoben und damit ist die Durchführung von Geflügelausstellungen in der Stadt Frankfurt (Oder) wieder erlaubt.

Alle Geflügelhalter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen. Das Auftreten von vermehrt krankem oder verendetem Hausgeflügel ist dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.

Alle Geflügelhalter haben folgende Biosicherheitsmaßnahmen sicherzustellen:

    1. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind,
    2. Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
    3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Der komplette Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.