Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 21.03.2017 zur Stallpflicht wird aufgehoben und damit ist die Durchführung von Geflügelausstellungen in der Stadt Frankfurt (Oder) wieder erlaubt.
Alle Geflügelhalter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen. Das Auftreten von vermehrt krankem oder verendetem Hausgeflügel ist dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
Alle Geflügelhalter haben folgende Biosicherheitsmaßnahmen sicherzustellen:
Der komplette Text der Allgemeinverfügung finden Sie hier.