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25.03.2020

Untersagungsverfügung erlassen: Kindertagespflegen geschlossen

Zur Unterbrechung der Übertragungswege des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat Oberbürgermeister René Wilke heute, am Mittwoch, 25. März 2020 weitere Verfügungen zur Beschränkung öffentlicher Einrichtungen für die Stadt Frankfurt (Oder) erlassen. Diese ist ab Donnerstag, 26. März 2020 bis auf Weiteres gültig.

Auf Basis der rechtlichen Handhabe laut § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg gilt Folgendes:

Der Betrieb der Kindertagesbetreuung an Standorten der Kindertagespflege wird mit Wirkung von Donnerstag, 26. März 2020 geschlossen.

Das zuständige Landesministerium für Bildung, Jugend und Sport hat am 20. März 2020 für die Kindertagespflege Zutrittsbeschränkungen (analog den Kindertagesstätten) auf der Grundlage von § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII empfohlen.

Dieser Empfehlung folgend erlässt René Wilke diese und weitere Anordnungen, nach denen die Kindertagespflegeeinrichtungen in der Stadt ab Donnerstag, 26. März 2020 schließen müssen.

In erster Linie sind damit die Eltern und Sorgeberechtigten in der Verantwortung, die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Ein Bedarf an einer Notbetreuung von Kindern kann im Amt für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung per E-Mail an kinderbetreuung@frankfurt-oder.de beantragt werden.

In Frankfurt (Oder) sind derzeit 38 Kinder bei 13 Tagesmüttern in Betreuung. Die notwenigen Regelungen zur finanziellen Absicherung der privaten Tagesmütter bzw. der Träger von Kindertagespflege hat die Stadt dabei im Blick und die Betroffenen werden darüber gesondert informiert.

Die Verfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.