Das Fundbüro der Stadt Frankfurt (Oder) veräußert vom 1. bis 28. Februar 2023 im Rahmen eines freihändigen Verkaufes insgesamt 17 Fundfahrräder, an denen die Stadt Frankfurt (Oder) das Eigentum gemäß § 976 Bürgerliches Gesetzbuch erworben hat.
Eine detaillierte Auflistung sowie ausführliche Informationen zu den zu veräußernden Fundsachen finden sich online.
Falls Interesse an dem Erwerb einer von den zu veräußernden Fundsachen besteht, ist ein entsprechendes Gebot bis spätestens 28. Februar im Fundbüro der Stadt Frankfurt (Oder), Logenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder) abzugeben. Die Gebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe der Veräußerungsnummer der jeweiligen Fundsache einzureichen. Ein entsprechendes Musterschreiben für die Gebotsabgabe ist ebenfalls bei der jeweiligen aufgelisteten Fundsache auf der Website der Stadt Frankfurt (Oder) hinterlegt.
Nach Ablauf der Angebotsfrist wird das Höchstgebot der einzelnen Fundsachen ermittelt und die bzw. der Höchstbietende schriftlich über den Zuschlag informiert.