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11.06.2020

Verhaltensrichtlinie zur vorläufig eingeschränkten Schwimmhallennutzung ab Montag, 15. Juni 2020

Unter Beachtung der Allgemeinen Schutzmaßnahmen gemäß der geltenden COVID-19 Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist ab Montag, 15. Juni 2020 der Betrieb in der Schwimmhalle der Stadt Frankfurt (Oder) unter Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln und geänderten Öffnungszeiten erlaubt:

  • In der Schwimmhalle besteht Alltagsmaskenpflicht vom Eintritt bis zur Umkleide bzw. von der Umkleide bis zum Verlassen der Schwimmhalle.
  • Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Virus SARS-CoV 2 ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtszeichen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygienevorschriften sind im gesamten Bereich der Schwimmhalle zwingend einzuhalten.
  • Es wird in abgeteilten Bahnen im Kreisverkehr geschwommen.
  • Alle Nutzerinnen und Nutzer sind unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung in einer Liste zu erfassen, die ausweist, wer sich zum gleichen Zeitpunkt in der Schwimmhalle aufgehalten hat (Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer). Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.
  • Die Anzahl der Personen pro Nutzungszeit ist auf maximal 26 Personen (maximal 13 Personen je Umkleide männlich/weiblich) beschränkt.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen die Schwimmhalle nur in Begleitung Erwachsener nutzen.
  • Der Sport wird kontaktfrei ausgeübt.
  • Nur für Eltern mit Kindern ist die Nutzung im Babybecken (4) bzw. Nichtschwimmerbecken (6) Personen gestattet.
  • Bei der Durchführung von Schwimmkursen kann die Begleitperson in Abstimmung mit dem Personal das Umkleiden der Kinder beaufsichtigen.
  • Die vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen so weit wie möglich vorbeugen.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, ist zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen per Badeordnung sowie der weiteren Anordnung des Badbetreibers gerecht werden, auch ohne stete Hinweise durch das Personal des Badbetreibers.

Für den Vereinssport gelten weitere Regelungen:

  • Für die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen ist der Vorstand des Vereins (ggf. die von ihm beauftragte Person, bei Mehrspartenvereinen die Abteilungsleitung) verantwortlich. Ein Nachweis über erfolgte Prüfungen ist auf Nachfrage dem Sport- und Schulverwaltungsamt vorzulegen.
  • Zuschauende Begleitpersonen (z.B. Eltern/Großeltern) sind im gesamten Gebäude nicht zugelassen. Sie übergeben die Kinder am Eingang dem/der verantwortlichen Trainer/in und nehmen die Kinder dort auch wieder in Empfang. In der Schwimmhalle halten sich nur die jeweiligen Sportler/innen, Trainer/innen und Verantwortliche auf.
  • Die Trainingsmaterialien werden nur von dem/der jeweiligen Trainer/in entnommen, zurückgestellt bzw. auf- und abgebaut und nach Gebrauch von dem/der jeweiligen Trainer/in desinfiziert.

Nutzerinnen und Nutzer, die gegen diese Erweiterung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können der Schwimmhalle verwiesen werden.