Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt (Oder) hat in der Sitzung am 22.05.2018 den Beschluss über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen/Jugendschöffinnen bzw. Jugendhilfsschöffen/Jugendhilfsschöffinnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) sowie beim Landgericht Frankfurt (Oder) gefasst.
Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder), in der 22. Etage des Oderturmes, Zimmer 22.13, Logenstraße 8, sowie am Tresen des Rathauses, Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder), in der Zeit vom
24. August 2018 bis 30. August 2018
zur Einsicht zu folgenden Zeiten ausgelegt:
Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag/Freitag 9:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom 24.August 2018, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Die genannten Rechtsvorschriften werden im Amt für Jugend und Soziales zur Einsichtnahme bereitgehalten.