Wie bereits am Donnerstag, 19. März 2020 angekündigt, hat Oberbürgermeister René Wilke heute, am Freitag, 20. März eine weitere Allgemeinverfügung mit dem Ziel einer verringerten Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassen.
Demnach dürfen ab Montag, 23. März 2020 folgende Betriebe in Frankfurt (Oder) für den Publikumsverkehr nicht öffnen:
Ebenfalls ab Montag, 23. März 2020 wird der Zugang zu den Praxen von Heilmittelerbringerinnen und -erbringern beschränkt. Das betrifft insbesondere Physiotherapie- und Massagepraxen, Osteopathie-, Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen. Diese dürfen nur zum Zwecke medizinisch gebotener Behandlungen betreten werden. Eine ärztliche Verordnung muss dafür vorliegen. Die gestrige Presseinformation ist in diesem Zusammenhang hiermit präzisiert.