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20.03.2020

Weitere Allgemeinverfügung erlassen

Wie bereits am Donnerstag, 19. März 2020 angekündigt, hat Oberbürgermeister René Wilke heute, am Freitag, 20. März eine weitere Allgemeinverfügung mit dem Ziel einer verringerten Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassen.

Demnach dürfen ab Montag, 23. März 2020 folgende Betriebe in Frankfurt (Oder) für den Publikumsverkehr nicht öffnen:

  • Blumenläden aller Art
  • Friseurgeschäfte
  • Saunen, Sonnenstudios und vergleichbare Betriebe
  • kosmetische Fußpflegepraxen, Körperpflege- und Kosmetiksalons
  • Fahrschulen (nur theoretischer Unterricht ist untersagt)
  • kommerziell organisierte Reiseveranstaltungen in Bussen und auf Schiffen
  • Wohnmobilstellplätze und Sportboothäfen

Ebenfalls ab Montag, 23. März 2020 wird der Zugang zu den Praxen von Heilmittelerbringerinnen und -erbringern beschränkt. Das betrifft insbesondere Physiotherapie- und Massagepraxen, Osteopathie-, Logopädie-, Ergotherapie- und Podologiepraxen. Diese dürfen nur zum Zwecke medizinisch gebotener Behandlungen betreten werden. Eine ärztliche Verordnung muss dafür vorliegen. Die gestrige Presseinformation ist in diesem Zusammenhang hiermit präzisiert.