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Aufnahme an eine berufsbildende Schule

Für die Aufnahme in berufliche Bildungsgänge im Oberstufenzentrum oder in einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges ist neben dem Wunsch der Eltern oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers die Eignung der Schülerin bzw. des Schülers maßgebend. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität für einen Bildungsgang, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Der Vorrang der Eignung wird unter Berücksichtigung der Durchschnittsnote des Zeugnisses ermittelt.
Gebühr: keine
     
Erforderliche Unterlagen: Abschlusszeugnis
ggf. Nachweise über ein einschlägiges Praktikum oder eine mindestens zweijährige berufsförderliche Berufstätigkeit oder eine anerkannte Berufsausbildung
Zusätzliche Hinweise:
 Das Konrad-Wachsmann-Oberstufenzentrum Frankfurt (Oder) bietet folgende Bildungsgänge an:
- berufliches Gymnasium
- Berufsschule und Fachoberschule für Berufe im im Hotel- und Gastgewerbe, für gewerblich-
  technische Berufe und für kaufmännische und medizinische Berufe
- Berufsfachschule Sozialwesen
- Fachschule Sozialwesen und Technik
- Berufsvorbereitung Technik
  (s.a. schulen-ff.de)
 
Antragstellung:
Der Aufnahmeantrag wird bei der Bildungseinrichtung gestellt, welche die für den gewünschten Bildungsgang entsprechende Ausbildung anbietet. 
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Schulgesetz
Landesschulbezirksverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung

zuständige Stelle:
Für die Bildungsgänge des Oberstufenzentrums in Frankfurt (Oder):
Konrad-Wachsmann-Oberstufenzentrum
(s.a. www.schulen-ff.de )
Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Naumann-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 - 52 10 410