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Berufe im Gesundheitswesen

Jede Person, die selbständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufsgruppen beschäftigen will, hat die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Gebühr: Die Bestätigung der Anzeige ist gebührenpflichtig ( 5,00 € entspr. Pkt. 1.3. der Gebührenordnung des Landes Bandenburg.)
 
Erforderliche Unterlagen: Anzeigeformblatt und beglaubigte Kopien der Berufsbefähigung u.o. Spezialisierungen
 
Antragstellung: unverzüglich bei An-, Ab- oder Ummeldungen

Rechtsgrundlagen:
Die Anzeige erfolgt nach § 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG) vom 23.April 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 05],