Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung
[Nr.99030003027000 ]

Die gemeinsame Ehrenamtskarte der Länder Brandenburg und Berlin wird an Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die sich in herausragendem Maße für das Gemeinwesen engagieren. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich:

• mindestens ein Jahr im Umfang von 200 Stunden engagiert hat,

• das Ehrenamt in Brandenburg bzw. Berlin ausübt und

• die Absicht hat das Ehrenamt fortzusetzen.

Mit dem Engagement dürfen kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung verbunden sein, welche über die Erstattung von Auslagen hinaus gehen. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Ehrenamt ausgeübt wird.

Die Ehrenamtskarte kann auch von Juleica-Inhaberinnen und -Inhabern beantragt werden.

Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum. Sie wird im Scheckkartenformat bereitgestellt, ist personengebunden und nicht übertragbar. Nach Ablauf kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden.

Die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber erhält bei ausgewiesenen Partnern der Ehrenamtskarte in Brandenburg und Berlin wie z.B. Museen, Kultureinrichtungen, Geschäften, Gastronomieunternehmen und weiteren Dienstleistern verschiedene Vergünstigungen. Eine Übersicht über alle Partner und Vergünstigungen ist unter www.ehrenamt-in-brandenburg.de/ehrenamtskarte zu finden.

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllter und von der entsprechenden Organisation bestätigter Antrag

Voraussetzungen

• mindestens ein Jahr Ehrenamt im Umfang von 200 Stunden;

• Ausübung des Ehrenamts in Brandenburg bzw. Berlin;

• Absicht, das Ehrenamt fortzusetzen;

• Bestätigung der Organisation, für die das Ehrenamt ausgeübt wird

Verfahrensablauf

Einzelantrag:

Eine Ehrenamtskarte beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

Öffnen Sie das Formular unter https://ehrenamt-in-brandenburg.de/anerkennung/ehrenamtskarte/ als pdf und füllen es online aus. Drucken Sie es dann aus und unterzeichnen es.

Senden Sie das ausgefüllte Formular, an die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind zur dortigen unterschriftlichen Bestätigung;

Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die im Formular angegebene Adresse.

Sie erhalten Ihre Ehrenamtskarte nach Antragsprüfung im Scheckkarteformat per Post.

Sammelantrag für Organisationen:

Die Ehrenamtskarte kann von allen gemeinwohlorientierten Organisationen bestellt werden, in denen Ehrenamtliche aktiv sind. Mit einem Online-Formular können Organisationen für ihre Ehrenamtlichen einen Sammelantrag stellen.

Öffnen Sie das Formular unter https://ehrenamt-in-brandenburg.de/anerkennung-2/ehrenamtskarte-2/ehrenamtskarte-sammelantrag/  und füllen es online aus.

Nach Absenden des Online-Formulars werden Sie von der Staatskanzlei Brandenburg per E-Mail kontaktiert.

Dabei erhalten sie:

  • eine passwortgeschützte Tabelle, in die Sie die Namen der Ehrenamtlichen eintragen müssen.
  • die Vorlage einer Datenschutzerklärung, die jede/r Ehrenamtliche/r unterzeichnen muss.

Mit der Rücksendung der Tabelle per Mail versichern Sie, dass die Antragsliste korrekt ausgefüllt wurde und die Richtlinien des Datenschutzes eingehalten wurden.

Nach Erhalt der ausgefüllten Tabelle fertigt die Staatskanzlei die personalisierten Ehrenamtskarten, die Ihnen anschließend per Post zugesandt werden. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte geben Sie die Ehrenamtskarten zeitnah an Ihre Ehrenamtlichen weiter (spätestens drei Monate nach Erhalt der Karten). Über die Art der Verteilung (Versand, persönliche Überreichung) entscheidet die Organisation.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen

Formulare/Schriftformerfordernis

Online-Verfahren möglich: Ja, für Sammelantrag für Organisationen

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein