Mit der Identitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt. So können beispielsweise alte im Grundbuch eingetragene Rechte den heutigen Flurstücken zugeordnet werden.
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
www.vermessung.brandenburg.de
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
1-3 Monate
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt