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Identitätsbescheinigung für Flurstücke
[Nr.99047003000000 ]

Mit der Identitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt. So können beispielsweise alte im Grundbuch eingetragene Rechte den heutigen Flurstücken zugeordnet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Brandenburgisches Vermessungsgesetz

Erforderliche Unterlagen

Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.

Ansprechpunkt

www.vermessung.brandenburg.de

Voraussetzungen

Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.

Bearbeitungsdauer

1-3 Monate

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.04.2019

Zuständige Stelle

Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt