Atemwegserkrankungen durch das neuartige Coronavirus wurden erstmals Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Metropole Wuhan (Provinz Hubei) nachgewiesen. Das Virus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Coronaviren im Allgemeinen verursachen meist milde Krankheitsverläufe, können aber auch zu schweren, gegebenenfalls tödlichen Verläufen führen. Das neuartige Coronavirus kann bei einem Teil der Erkrankten zu einer schweren Infektion der unteren Atemwege und zu Lungenentzündungen führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland insgesamt als gering bis mäßig ein (Stand 27.2.2020). Das RKI veröffentlicht dazu aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten.
Verhalten bei Verdacht auf Infektion
Für Reisende, die per Flugzeug aus einem Risikogebiet ankommen, wurde bereits ein Warn- und Informationssystem eingerichtet.
Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, empfiehlt das RKI einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren (Anruf) und ihren Besuch abzustimmen.
Ärztinnen und Ärzte sowie Labore müssen den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt
Allgemeiner Schutz vor Infektionen
Das RKI und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verweisen auf die auch sonst üblichen, allgemeinen Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten:
Diese dienen zum Beispiel auch dem Schutz vor einer Grippe.
Bei akuten Atemwegsinfektionen kann es sinnvoll sein, wenn ein erkrankter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Dadurch kann er das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, verringern (Fremdschutz).
Informationen für Reisende
Das Auswärtige Amt veröffentlicht nach Bedarf Gesundheitsempfehlungen für Auslandsreisen. Aktuelle Informationen können Sie über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts abrufen.
Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet. Es ist ab sofort montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr zu erreichen. Die Telefon-Nummer lautet: (0331) 8683-777. Das teilte Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft heute in Potsdam mit. Das Bürgertelefon beantwortet grundsätzliche Fragen zum Thema Coronavirus. Personen mit grippeähnlichen Symptomen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollen sich weiterhin telefonisch direkt bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt melden, und Kontakte mit anderen Menschen so gut es geht vermeiden.
Am LAVG-Telefon beantworten Kolleginnen und Kollegen des betriebsärztlichen Dienstes des Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit Fragen von Bürgerinnen und Bürgern. Abgesehen von grundsätzlichen Fragen zum Thema Corona beantworten die LAVG-Mitarbeiter auch Fragen zu den Themen Corona und Arbeitsschutz sowie Corona und Verbraucherschutz. Gegebenenfalls werden Anrufer und Anruferinnen an die zuständigen Fachkolleginnen und Fachkollegen innerhalb des LAVG vermittelt oder an die zuständigen kommunalen Gesundheitsämter weitergeleitet.
Einige Bundesländer haben Hotlines für Bürger geschaltet.
Informationen für Bürgerinnen und Bürger:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Beratungstelefon: 0800 0117722
Anrufzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Bundesministerium für Gesundheit
Hotline zum Coronavirus: 030 346465100
Anrufzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: 0221 89920
Telefax: 0221 8992300
E-Mail: poststelle@bzga.de
Fachinformationen für medizinisches Personal:
Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
Telefon: 030 187540
Telefax: 030 187542328
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